Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | N05CX |
Preis | 12,65 € |
Menge | 50 ml |
Darreichung (DAR) | FLE |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
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Melissenblätter Fluidextrakt, (1:0,8-1,2), Auszugsmittel: Ethanol 70% (V/V) | 0.5 | ml | ||
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Tropfen zum Einnehmen
- Einnahme mit etwas Flüssigkeit zu den Mahlzeiten
Dosierung
Basiseinheit: 1ml Lösung (= 27 Tropfen) enthalten 0,2ml Johanniskraut (1:11), 0,2ml europ.Baldrianwurzel (1:11),0,2 ml Melissenblätter(1:6) - Auszugsmittel: Ethanol 54,7 Vol.-+ACU
- Unruhezustände
- Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
- 1,5 ml bis zu 3mal / Tag
- Behandlungsdauer: begrenzt, Arzt aufzuchen, falls Beschwerden sich verschlimmern oder 2 Wochen andauern
- Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
- Nervös bedingte Einschlafstörungen
- Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
- 1,5 ml 1mal 1/2 bis 1 Stunde vor dem Schlafengehen
- bei Bedarf zusätzlich 1,5 ml Lösung bereits im Verlauf des Abends
- Behandlungsdauer: begrenzt, Arzt aufzuchen, falls Beschwerden sich verschlimmern oder 2 Wochen andauern
- Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
Indikation
- Unruhezustände
- nervös bedingte Einschlafstörungen
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält 0,5-3,0 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.