Moradorm S Filmtabletten (100 St)

Hersteller Apotheker Walter Bouhon GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code N05CX
Preis 23,22 €
Menge 100 St
Darreichung (DAR) FTA
Norm N2
Moradorm S Filmtabletten (100 St)

Medikamente Prospekt

Passionsblumen Trockenextrakt, (5-7:1), Auszugsmittel: Methanol 60% (V/V)98mg
(H)Calcium hydrogenphosphat 2-WasserHilfsstoff
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)Chinolingelb, AluminiumsalzHilfsstoff
(H)Croscarmellose, NatriumsalzHilfsstoff
(H)Eudragit RL POHilfsstoff
(H)Glucose LösungHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Indigo disulfonsäure, AluminiumsalzHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Macrogol 6000Hilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Triethyl citratHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme der Filmtabletten unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit (vorzugsweise 1 Glas Trinkwasser)
  • Filmtabletten nicht im Liegen einnehmen
  • nicht innerhalb von 2 Stunden vor der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr, dem Bedienen von Maschinen oder Arbeiten ohne sicheren Halt anwenden, das Reaktionsvermögen kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch beeinträchtigt werden, dies gilt im verstärkten Maße im Zusammenwirken mit Alkohol

Dosierung



  • Unruhezustände
    • 1 Filmtablette 2mal / Tag
    • Behandlungsdauer
      • prinzipiell nicht begrenzt
      • falls Beschwerden länger als 2 Wochen andauern oder sich verschlimmern: Arzt aufsuchen

Dosisanpassung

  • Kinder (< 12 Jahre)
  • Anwendung nicht empfohlen (keine ausreichenden Untersuchungen vorliegend)

Indikation



  • Unruhezustände

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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