Hersteller | Mit Gesundheit GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | N05CX |
Preis | 25 € |
Menge | 50 St |
Darreichung (DAR) | UTA |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
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Passionsblumenkraut Pulver | 200 | mg | ||
(H) | Arabisches Gummi | Hilfsstoff | ||
(H) | Calcium carbonat | Hilfsstoff | ||
(H) | Calcium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Carboxymethylstärke, Natriumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Glycerol mono/diacetatdi/monoalkanoat (C18) | Hilfsstoff | ||
(H) | Macrogol 6000 | Hilfsstoff | ||
(H) | Maltodextrin | Hilfsstoff | ||
(H) | Povidon | Hilfsstoff | ||
(H) | Saccharose | Hilfsstoff | ||
(H) | Schellack | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Ton, wei+AN8 | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegen einem der arzneilich wirksamen oder sonstigen Bestandteile
Art der Anwendung
- zum Einnehmen
- Behandlung von nervös bedingten Einschlafstörungen
- Anwendung 1/2 - 1 Stunde vor dem Schlafengehen
Dosierung
- Unruhezustände
- Erwachsene und Heranwachsende >/= 12 Jahre
- 3 Tabletten (600 mg Passionsblumenkraut-Pulver, 168,75 mg Trockenextrakt aus Baldrianwurzeln und 40,5 mg Trockenextrakt aus Hopfenzapfen) bis zu 3mal / Tag
- Anwendungsdauer
- prinzipiell nicht begrenzt
- wenn Beschwerden länger als 2 Wochen andauern oder sich verschlimmern, Arzt aufsuchen
- Erwachsene und Heranwachsende >/= 12 Jahre
- nervös bedingte Einschlafstörungen
- Erwachsene und Heranwachsende >/= 12 Jahre
- 3 Tabletten, 1/2 - 1 Stunde vor dem Schlafengehen
- Anwendungsdauer
- prinzipiell nicht begrenzt
- wenn Beschwerden länger als 2 Wochen andauern oder sich verschlimmern: Arzt aufsuchen
- Erwachsene und Heranwachsende >/= 12 Jahre
Dosisanpassung
- Kinder < 12 Jahre
- keine ausreichenden Untersuchungen
- Anwendung nicht empfohlen
Indikation
- Unruhezustände
- nervös bedingte Einschlafstörungen
Nebenwirkungen
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- allergische Hautreaktionen
- i.d.R. rückgängig nach Absetzen des Arzneimittels
- bei ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion darf Arzneimittel nicht noch einmal eingenommen werden
- allergische Hautreaktionen
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- keine Anwendung bei Überempfindlichkeit gegen einem der arzneilich wirksamen oder sonstigen Bestandteile
- wenn Beschwerden länger als 2 Wochen andauern oder sich verschlimmern: Arzt aufsuchen
- Kinder < 12 Jahre
- keine ausreichenden Untersuchungen
- Anwendung nicht empfohlen
- Auswirkung auf das Reaktionsvermögen
- keine Einnahme innerhalb 2 Stunden vor der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr, dem Bedienen von Maschinen oder Arbeiten ohne sicheren Halt
- Reaktionsvermögen auch bei bestimmungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, insbesondere in Zusammenwirkung mit Alkohol
Schwangerschaftshinweise
- keine Anhaltspunkte zu Risiken in der Schwangerschaft
- Ergebnisse experimenteller Untersuchungen für eine Nutzen-Risiko-Abwägung liegen nicht vor, Anwendung deshalb nicht empfohlen
Stillzeithinweise
- keine Anhaltspunkte zu Risiken in der Stillzeit
- Ergebnisse experimenteller Untersuchungen für eine Nutzen-Risiko-Abwägung liegen nicht vor, Anwendung deshalb nicht empfohlen
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.