Valeriana Hevert Beruhigun (50 St)

Hersteller Hevert Arzneimittel GmbH & Co. KG
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code N05CX
Preis 15,97 €
Menge 50 St
Darreichung (DAR) UTA
Norm Keine Angabe
Valeriana Hevert Beruhigun (50 St)

Medikamente Prospekt

Passionsblumen Trockenextrakt, (5-7:1)80mg
(H)Arabisches GummiHilfsstoff
(H)Calcium carbonatHilfsstoff
(H)CarnaubawachsHilfsstoff
(H)CelluloseHilfsstoff
(H)ChinolingelbHilfsstoff
(H)Croscarmellose, NatriumsalzHilfsstoff
(H)GlucoseHilfsstoff
(H)IndigocarminHilfsstoff
(H)MaltodextrinHilfsstoff
(H)Natrium sulfat, wasserfreiHilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)SchellackHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)StearinsäureHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)TragantHilfsstoff
(H)Wachs, gebleichtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme mit etwas Flüssigkeit

Dosierung



  • Unruhezustände
    • Erwachsene und Heranwachsende > 12 Jahren
      • 2 Tabletten bis zu 3mal / Tag
  • nervös bedingten Einschlafstörungen
    • Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
      • 2 Tabletten (+AL0- - 1 Stunde vor dem Schlafengehen)
      • falls notwendig, zusätzlich 2 Tabletten (bereits früher im Verlauf des Abends)
  • Behandlungsdauer:
    • prinzipiell nicht begrenzt
    • bei Anhalten der Beschwerden > 2 Wochen oder bei Verschlimmerung: Rücksprache mit einem Arzt
  • Kinder < 12 Jahre
    • Anwendung nicht empfohlen (keine ausreichenden Untersuchungen vorhanden)

Indikation



  • Unruhezustände
  • nervös bedingte Einschlafstörungen

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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