Neurop (10X1 ml)

Hersteller Wörwag Pharma GmbH & Co. KG
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code A11DB
Preis 14,86 €
Menge 10X1 ml
Darreichung (DAR) AMP
Norm N2
Neurop (10X1 ml)

Medikamente Prospekt

Thiamin89.19mg
(H)Wasser, für InjektionszweckeHilfsstoff
(H)WeinsäureHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Pyridoxin (Vitamin B6) - invasiv

  • Überempfindlichkeit gegen Pyridoxin

Art der Anwendung



  • i.m oder i. v. Injektion

Dosierung



  • B-Vitaminmangel (Neurologische Systemerkrankungen durch nachgewiesenen Mangel der Vitamine B1 und B6)
    • Behandlungsbeginn: 1 Ampulle / Tag
    • Nachbehandlung: 1 - 2 Ampullen / Woche
    • Anwendungsdauer: nach Art und Schwere der Grunderkrankung

Indikation



  • B-Vitaminmangel (Neurologische Systemerkrankungen durch nachgewiesenen Mangel der Vitamine B1 und B6)

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Pyridoxin (Vitamin B6) - invasiv

  • gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
    • Allergische Reaktionen
  • ohne Häufigkeitsangabe
    • in höheren Dosierungen (> 30 mg / Tag):
      • Neuropathien:
        • ataktische Gangstörungen
        • Reflexstörungen
        • Beeinträchtigung von Tast- Vibrations- und Temperatursinn
        • Fehlen von Aktionspotentialen sensibler Nerven
    • Subepidermale vesikuläre Dermatose
    • Vermehrt Dopaminfreisetzung mit Hemmung der Prolaktinfreisetzung im Hypophysenvorderlappen
    • Übelkeit
    • Kopfschmerzen
    • Schläfrigkeit
    • SGOT-Anstieg
    • Reduzierte Serumspiegel an Folsäure
    • Brennen oder Stechen an der Injektionsstelle

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Pyridoxin (Vitamin B6) - invasiv

  • Initialtherapie bei Neugeborenen und Säuglingen nur in Reanimationsbereitschaft (Gefahr starker Sedierung, Hypotonie und respiratorischer Störungen)
  • bei langfristiger Anwendung von Tagesdosen über 50 mg Pyridoxinhydrochlorid sowie kurzfristiger Einnahme von Dosen im Grammbereich:
    • möglicherweise Auftreten von peripheren sensorische Neuropathien
    • ggf. Dosierung überprüfen
    • ggf. Therapieabbruch erwägen
  • Mögliche Begleiterkrankungen bei einem Vitamin B6 Mangel:
    • Seborrhoische, dermatitisartige Veränderungen
    • Blepharokonjunktivitis
    • Hypochrome Anämie
    • Periphere Neuritiden
    • Hyperoxalurie mit Steinbildung im Bereich der ableitenden Harnwege
    • Zerebrale Krämpfe

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Pyridoxin (Vitamin B6) - invasiv

  • Schwangerschaft
  • Stillzeit

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Pyridoxin (Vitamin B6) - invasiv

  • Anwendung nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung
  • keine ausreichenden Daten zur Anwendung während der Schwangerschaft
  • empfohlene Zufuhr an Vitamin B6: 2,4 - 2,6 mg Pyridoxinhydrochlorid / Tag
  • im empfohlenden Dosierungsbereich bisher keine Risiken bekannt

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Pyridoxin (Vitamin B6) - invasiv

  • Anwendung nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung
  • keine ausreichenden Daten zur Anwendung während der Stillzeit
  • Übergang in die Muttermilch
  • hohe Dosen können die Milchproduktion hemmen

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Beim Menschen liegen keine ausreichenden Erfahrungen zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Beim Menschen liegen keine ausreichenden Erfahrungen zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Der Arzneistoff führt zu einer Hemmung der Milchbildung, wodurch das Stillen beeinträchtigt oder verhindert wird.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Wasserlösliche Vitamine auch in Kombinationen nur bei der Dialyse. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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