Ultracarbon (61.5 g)

Hersteller P&G Health Germany GmbH
Wirkstoff Kohle medizinisch
Wirkstoff Menge 50000 mg
ATC Code A07BA01
Preis 38,91 €
Menge 61.5 g
Darreichung (DAR) GRA
Norm N2
Ultracarbon (61.5 g)

Medikamente Prospekt

Kohle, medizinisch50g
(H)Arabisches GummiHilfsstoff
(H)Citronensäure 1-WasserHilfsstoff
(H)GlycerolHilfsstoff
[Basiseinheit = 400 Milliliter]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen medizinische Kohle
  • Vergiftung durch ätzende Stoffe (wie starke Säuren oder Basen), da es in solchen Fällen bei +ANY-sophagoskopie und bei Gastroskopie störend wirken kann
  • fieberhafte Diarrhoe

Art der Anwendung



  • möglichst frühzeitige Anwendung, verspätete Anwendung kann jedoch auch nutzbringende Wirkung haben
  • Anwendung nach Erbrechen oder Magenspülung möglich
  • Herstellung der Suspension
    • Granulat sorgfältig auflockern
    • Flasche bis zum roten Strich mit Wasser auffüllen
    • 1 Min. lang kräftig schütteln, hierdurch erhält man ca. 400 ml Suspension
    • Flasche vorsichtig öffnen und Suspension sofort einnehmen
    • bei wiederholter Verabreichung Flasche vor Anwendung erneut kräftig schütteln
  • Verabreichung bei bewusstlosen Patienten durch Arzt oder Krankenpflegepersonal unter ärztlicher Aufsicht mit einer Magensonde
  • Flasche mit speziellem Adapter zum schnellen, direkten Anschluss einer Magensonde, vor Anschluss der Magensonde Flasche entlüften und Spitze des Adapters abschneiden

Dosierung



Basiseinheit: 1 Flasche mit 61,5 g Granulat zur Herstellung einer Suspension enthält 50 g medizinische Kohle (ca. 12,5 g medizinische Kohle / 100 ml fertiger, homogener Suspension)

  • akute orale Vergiftungen und Überdosierungen von Arzneimitteln
    • ernste Vergiftungen
      • wiederholte Anwendung empfohlen
    • Erwachsene und Jugendliche (+ACY-gt+ADsAPQ- 12 Jahre)
      • 1 - 2 Flaschen Suspension (50 - 100 g medizinische Kohle), möglichst bald verabreicht
      • ernste Vergiftungen
        • 160 ml Suspension (20 g medizinische Kohle) 1mal / 4 - 6 Stunden für einige Tage
    • Kinder (< 12 Jahre)
      • ca. 1 g medizinische Kohle / kg KG
      • akute Vergiftungsfälle
        • Kinder (< 12 Jahre): +AL0- Flasche
        • Kinder (< 4 Jahre)
          • Initialdosis: 1/4 Flasche
          • anschließende mehrfache Dosiswiederholung nach Rücksprache mit dem Arzt

Indikation



  • akute orale Vergiftungen und Überdosierungen von Arzneimitteln

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Erbrechen
      • Verstopfung
      • Bauchbeschwerden
      • Diarrh+APY
      • Übelkeit
      • Stuhldrang
      • Analreizung
      • Schwarzfärbung des Stuhls
      • Dünndarm-(Pseudo) Verschluss mit notwendiger chirurgischer Intervention+ACo
      • Kohle-Sterkolith mit Perforation der Sigmaschlinge+ACo
      • Darmverschluss (mechanischer Ileus)+ACo

AKg-) Einzelfälle bei (mehrmaliger) Gabe sehr hoher Dosen

Hinweis: die meisten Ereignisse stehen wahrscheinlich auch im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden medizinischen Umständen

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • bei akuter Vergiftung oder Überdosierung von Medikamenten zuerst einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale kontaktieren und gemäß deren Anweisungen sofort danach nach deren Anweisung Kohle verabreichen
  • medizinische Kohle ist nicht geeignet zur Adsorption von organischen und anorganischen Salzen und Lösungsmitteln, z. B.
    • Salze von Eisenverbindungen
    • Lithium
    • Thallium
    • Cyanid (Blausäure)
    • Methanol
    • Ethanol
    • Ethylenglykol
    • petroleumhaltige Lösungsmittel
    • bei diesen Stoffen sind andere Maßnahmen zur Giftelimination erforderlich (z. B. Magenspülung)
  • bei vielen Intoxikationen soll neben medizinische Kohle zusätzlich ein spezifisches Antidot verabreicht werden (z. B. bei Paracetamolvergiftungen: N-Acetylcystein)
  • bewusstloser Patient
    • um eine Aspiration bei bewusstlosen Patienten zu vermeiden, sollte ein Arzt oder Krankenpfleger unter ärztlicher Aufsicht die in Wasser aufgeschwemmten Kohle über einen Magenschlauch applizieren
  • in Fällen, bei denen eine orale Therapie oder ein orales, spezifisches Antidot von wesentlicher Bedeutung ist, wird von der Anwendung von medizinischer Kohle abgeraten
  • Anwendung von medizinischer Kohle ist nicht ratsam bei Patienten, die motilitätshemmende Medikamente einnehmen oder eine giftige Substanz mit motilitätshemmender Wirkung geschluckt haben, da das Risiko eines paralytischen Ileus besteht, was zu einer Perforation führen könnte
  • bei Patienten, bei denen eine mehrfache Gabe von Aktiv-Kohle nach einer Vergiftung notwendig ist, sollte die Peristaltik durch eine Überprüfung der gastrointestinalen Geräusche in kurzen Abständen überwacht werden
  • Schwarzfärbung des Stuhls nach Anwendung von medizinischer Kohle durch unveränderte Ausscheidung

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • medizinische Kohle kann, soweit bekannt, bei vorschriftsmäßiger Anwendung während der Schwangerschaft ohne Gefährdung des Fötus eingenommen werden
  • Frauen im gebärfähigen Alter/Empfängnisverhütung
    • medizinische Kohle kann mit oralen Kontrazeptiva interagieren
    • während der Behandlung eine andere wirksame und sichere Verhütungsmethode anwenden

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • medizinische Kohle kann, soweit bekannt, bei vorschriftsmäßiger Anwendung während der Stillzeit ohne Gefährdung des Kindes eingenommen werden

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Arzneimittel zur sofortigen Anwendung: - Antidote bei akuten Vergiftungen - Lokalanästhetika zur Injektion - Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Rahmen der ärztlichen Behandlung zur sofortigen Anwendung in der Praxis verfügbar sein müssen, können verordnet werden, wenn entsprechende Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen werden. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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