Kohle Hevert (300 St)

Hersteller Hevert Arzneimittel GmbH & Co. KG
Wirkstoff Kohle medizinisch
Wirkstoff Menge 250 mg
ATC Code A07BA01
Preis 69,98 €
Menge 300 St
Darreichung (DAR) TAB
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Kohle, medizinisch250mg
(H)BentonitHilfsstoff
(H)MaisstärkeHilfsstoff
Kohlenhydrate0.006BE
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen medizinische Kohle
  • Vergiftung durch ätzende Stoffe (wie starke Säuren oder Basen), da es in solchen Fällen bei +ANY-sophagoskopie und bei Gastroskopie störend wirken kann
  • fieberhafte Diarrhoe

Art der Anwendung



  • Durchfallerkrankungen
    • Tabletten in viel Flüssigkeit zerfallen lassen
  • Vergiftungen
    • Tabletten in Flüssigkeit zu einem Brei verrühren
  • nicht gleichzeitig mit anderen Arzneimitteln verabreichen

Dosierung



  • Durchfallerkrankungen
    • 2 - 4 Tabletten (500 - 1000 mg Medizinische Kohle) 3 - 4mal / Tag
    • Kinder
      • Hälfte der Erwachsenendosis
      • 1 - 2 Tabletten 3 - 4mal / Tag
    • Behandlungsdauer:
      • bis zur Normalisierung des Stuhlgangs
      • falls kein Behandlungserfolg nach 3 Tagen, Arzt aufsuchen
  • Vergiftungen
    • Dosiserhöhung bis zu 50 Tabletten
    • zuzüglich Einnahme eines salinischen Abführmittels wie Natriumsulfat 30 - 60 Minuten später

Indikation



  • Durchfall
  • Vergiftungen durch Nahrungsmittel Schwermetalle und Arzneimittel
    • Hinweis: nicht anzuwenden bei Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Erbrechen
      • Verstopfung
      • Bauchbeschwerden
      • Diarrh+APY
      • Übelkeit
      • Stuhldrang
      • Analreizung
      • Schwarzfärbung des Stuhls
      • Dünndarm-(Pseudo) Verschluss mit notwendiger chirurgischer Intervention+ACo
      • Kohle-Sterkolith mit Perforation der Sigmaschlinge+ACo
      • Darmverschluss (mechanischer Ileus)+ACo

AKg-) Einzelfälle bei (mehrmaliger) Gabe sehr hoher Dosen

Hinweis: die meisten Ereignisse stehen wahrscheinlich auch im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden medizinischen Umständen

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • bei akuter Vergiftung oder Überdosierung von Medikamenten zuerst einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale kontaktieren und gemäß deren Anweisungen sofort danach nach deren Anweisung Kohle verabreichen
  • medizinische Kohle ist nicht geeignet zur Adsorption von organischen und anorganischen Salzen und Lösungsmitteln, z. B.
    • Salze von Eisenverbindungen
    • Lithium
    • Thallium
    • Cyanid (Blausäure)
    • Methanol
    • Ethanol
    • Ethylenglykol
    • petroleumhaltige Lösungsmittel
    • bei diesen Stoffen sind andere Maßnahmen zur Giftelimination erforderlich (z. B. Magenspülung)
  • bei vielen Intoxikationen soll neben medizinische Kohle zusätzlich ein spezifisches Antidot verabreicht werden (z. B. bei Paracetamolvergiftungen: N-Acetylcystein)
  • bewusstloser Patient
    • um eine Aspiration bei bewusstlosen Patienten zu vermeiden, sollte ein Arzt oder Krankenpfleger unter ärztlicher Aufsicht die in Wasser aufgeschwemmten Kohle über einen Magenschlauch applizieren
  • in Fällen, bei denen eine orale Therapie oder ein orales, spezifisches Antidot von wesentlicher Bedeutung ist, wird von der Anwendung von medizinischer Kohle abgeraten
  • Anwendung von medizinischer Kohle ist nicht ratsam bei Patienten, die motilitätshemmende Medikamente einnehmen oder eine giftige Substanz mit motilitätshemmender Wirkung geschluckt haben, da das Risiko eines paralytischen Ileus besteht, was zu einer Perforation führen könnte
  • bei Patienten, bei denen eine mehrfache Gabe von Aktiv-Kohle nach einer Vergiftung notwendig ist, sollte die Peristaltik durch eine Überprüfung der gastrointestinalen Geräusche in kurzen Abständen überwacht werden
  • Schwarzfärbung des Stuhls nach Anwendung von medizinischer Kohle durch unveränderte Ausscheidung

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • medizinische Kohle kann, soweit bekannt, bei vorschriftsmäßiger Anwendung während der Schwangerschaft ohne Gefährdung des Fötus eingenommen werden
  • Frauen im gebärfähigen Alter/Empfängnisverhütung
    • medizinische Kohle kann mit oralen Kontrazeptiva interagieren
    • während der Behandlung eine andere wirksame und sichere Verhütungsmethode anwenden

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • medizinische Kohle kann, soweit bekannt, bei vorschriftsmäßiger Anwendung während der Stillzeit ohne Gefährdung des Kindes eingenommen werden

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antidiarrhoika, a) ausgenommen Elektrolytpräparate zur Rehydratation bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr b) ausgenommen Escherichia coli Stamm Nissle 1917 (mind. 108 vermehrungsfähige Zellen/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen c) ausgenommen Saccharomyzes boulardii bei Säuglingen ab dem 7. Lebensmonat, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen d) ausgenommen Racecadotril bei Säuglingen ab dem 4. Lebensmonat und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen e) ausgenommen Motilitätshemmer aa) nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptationsphase, bb) bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifischeTherapie nicht ausreichend ist. Eine längerfristige Anwendung (über 4 Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist von den genannten Ausnahmen abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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