Hersteller | Köhler Pharma GmbH |
Wirkstoff | Kohle medizinisch |
Wirkstoff Menge | 1000 mg |
ATC Code | A07BA01 |
Preis | 8,4 € |
Menge | 10 g |
Darreichung (DAR) | PUL |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
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Kohle, medizinisch | 1 | g | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Medizinische Kohle - peroral- Überempfindlichkeit gegen medizinische Kohle
- Vergiftung durch ätzende Stoffe (wie starke Säuren oder Basen), da es in solchen Fällen bei +ANY-sophagoskopie und bei Gastroskopie störend wirken kann
- fieberhafte Diarrhoe
Art der Anwendung
- Verabreichung als Aufschlämmung mit Wasser im Verhältnis 1:10
- Vergiftungen
- im Anschluss an Gabe der Kohle zur Resorptionsverhinderung Abführmaßnahmen (salinische Laxanzien) durchführen
Zubereitung
- 10 g Dose: 1 Dose Pulver mit ca. 70 - 80 ml Leitungswasser oder unges+APwA3w-tem Tee auffüllen und gut durchrühren oder schütteln
- 50 g Flasche: je nach aufgenommener Giftmenge bis zu 50 g Pulver mit ca. 400 ml Wasser oder unges+APwA3w-tem Tee auflösen und oral oder mit Magenschlauch verabreichen
- nach Schütteln des Doseninhaltes Schraubverschluss vorsichtig öffnen (durch Verdrängung der adsorbierten Luft durch Wasser beim +ANY-ffnen der Dose Versprühen des Inhaltes möglich)
Dosierung
Basiseinheit: 10 g Pulver zum Einnehmen enthalten 10 g medizinische Kohle.
- Verhinderung der Resorption bei akuten oralen Vergiftungen/ Überdosierung von Arzneimitteln, Beschleunigung der Elimination bei Vergiftungen mit Stoffen, die einem enterohepatischen Kreislauf unterliegen, akute Diarrh+APY
- je nach aufgenommener Giftmenge
- bis 50 - 100 g Pulver
- initial: 1 g Pulver / kg KG
- Kinder: 0,5 g Pulver / kg KG
- schwere Vergiftungen (z.B. Schlafmittel, Schmerzmittel, Psychopharmaka etc.)
- ggf. 1 weitere Dosis nach Absaugen des Mageninhalts
- wiederholte Verabreichung in Teildosen, wenn Menge des aufgenommenen Giftes nicht ausreichend durch 1malige Kohle-Gabe adsorbiert werden kann
- Lebensmittelvergiftung
- initial: 10 g Pulver als unterstützende Therapie (Eingrenzung von Durchfällen und Missempfindungen)
- Behandlungsdauer
- bis zur Beendigung der Intoxikation
- Durchfälle: 2 - 3 Tage (bei ausbleibendem therapeutischen Erfolg, Arzt benachrichtigen)
- je nach aufgenommener Giftmenge
Indikation
- Verhinderung der Resorption bei akuten oralen Vergiftungen und bei Überdosierung von Arzneimitteln
- Beschleunigung der Elimination bei Vergiftungen mit Stoffen, die einem enterohepatischen Kreislauf unterliegen, z.B.
- Carbamazepin
- Phenobarbital
- Phenylbutazon
- Theophyllin
- akute Diarrh+APY
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Medizinische Kohle - peroral- Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
- ohne Häufigkeitsangabe
- Erbrechen
- Verstopfung
- Bauchbeschwerden
- Diarrh+APY
- Übelkeit
- Stuhldrang
- Analreizung
- Schwarzfärbung des Stuhls
- Dünndarm-(Pseudo) Verschluss mit notwendiger chirurgischer Intervention+ACo
- Kohle-Sterkolith mit Perforation der Sigmaschlinge+ACo
- Darmverschluss (mechanischer Ileus)+ACo
- ohne Häufigkeitsangabe
AKg-) Einzelfälle bei (mehrmaliger) Gabe sehr hoher Dosen
Hinweis: die meisten Ereignisse stehen wahrscheinlich auch im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden medizinischen Umständen
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Medizinische Kohle - peroral- bei akuter Vergiftung oder Überdosierung von Medikamenten zuerst einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale kontaktieren und gemäß deren Anweisungen sofort danach nach deren Anweisung Kohle verabreichen
- medizinische Kohle ist nicht geeignet zur Adsorption von organischen und anorganischen Salzen und Lösungsmitteln, z. B.
- Salze von Eisenverbindungen
- Lithium
- Thallium
- Cyanid (Blausäure)
- Methanol
- Ethanol
- Ethylenglykol
- petroleumhaltige Lösungsmittel
- bei diesen Stoffen sind andere Maßnahmen zur Giftelimination erforderlich (z. B. Magenspülung)
- bei vielen Intoxikationen soll neben medizinische Kohle zusätzlich ein spezifisches Antidot verabreicht werden (z. B. bei Paracetamolvergiftungen: N-Acetylcystein)
- bewusstloser Patient
- um eine Aspiration bei bewusstlosen Patienten zu vermeiden, sollte ein Arzt oder Krankenpfleger unter ärztlicher Aufsicht die in Wasser aufgeschwemmten Kohle über einen Magenschlauch applizieren
- in Fällen, bei denen eine orale Therapie oder ein orales, spezifisches Antidot von wesentlicher Bedeutung ist, wird von der Anwendung von medizinischer Kohle abgeraten
- Anwendung von medizinischer Kohle ist nicht ratsam bei Patienten, die motilitätshemmende Medikamente einnehmen oder eine giftige Substanz mit motilitätshemmender Wirkung geschluckt haben, da das Risiko eines paralytischen Ileus besteht, was zu einer Perforation führen könnte
- bei Patienten, bei denen eine mehrfache Gabe von Aktiv-Kohle nach einer Vergiftung notwendig ist, sollte die Peristaltik durch eine Überprüfung der gastrointestinalen Geräusche in kurzen Abständen überwacht werden
- Schwarzfärbung des Stuhls nach Anwendung von medizinischer Kohle durch unveränderte Ausscheidung
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Medizinische Kohle - peroralsiehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Medizinische Kohle - peroral- medizinische Kohle kann, soweit bekannt, bei vorschriftsmäßiger Anwendung während der Schwangerschaft ohne Gefährdung des Fötus eingenommen werden
- Frauen im gebärfähigen Alter/Empfängnisverhütung
- medizinische Kohle kann mit oralen Kontrazeptiva interagieren
- während der Behandlung eine andere wirksame und sichere Verhütungsmethode anwenden
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Medizinische Kohle - peroral- medizinische Kohle kann, soweit bekannt, bei vorschriftsmäßiger Anwendung während der Stillzeit ohne Gefährdung des Kindes eingenommen werden
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Arzneimittel zur sofortigen Anwendung: - Antidote bei akuten Vergiftungen - Lokalanästhetika zur Injektion - Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Rahmen der ärztlichen Behandlung zur sofortigen Anwendung in der Praxis verfügbar sein müssen, können verordnet werden, wenn entsprechende Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen werden. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.