Kohle Compretten (60 St)

Hersteller P&G Health Germany GmbH
Wirkstoff Kohle medizinisch
Wirkstoff Menge 250 mg
ATC Code A07BA01
Preis 17,16 €
Menge 60 St
Darreichung (DAR) TAB
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Kohle, medizinisch250mg
(H)BentonitHilfsstoff
(H)MaisstärkeHilfsstoff
Kohlenhydrate0.006BE
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen medizinische Kohle
  • Vergiftung durch ätzende Stoffe (wie starke Säuren oder Basen), da es in solchen Fällen bei +ANY-sophagoskopie und bei Gastroskopie störend wirken kann
  • fieberhafte Diarrhoe

Art der Anwendung



  • Durchfallerkrankungen
    • Einnahme der Tabletten auf leeren Magen mit reichlich Flüssigkeit
    • Tabletten unter Rühren in Wasser zerfallen lassen oder unzerkaut mit Flüssigkeit einnehmen
    • Empfehlung: Tabletten zusammen mit einer Glucose-Elektrolyt-Lösung verabreichen, um den Wasser- und Salzverlust zu ersetzen
  • Vergiftungen:
    • Kohle-Tabletten unter Rühren in Wasser zu einem Brei aufschwemmen und in kleinen Schlucken verabreichen
    • bei wiederholter Gabe sollte die Aufschwemmung wegen der Gefahr einer Hypochlorämie in isotonischer Kochsalzlösung oder Vollelektrolytlösung erfolgen
    • bei bewusstlosen Patienten sollte ein Arzt oder ein Krankenpfleger unter ärztlicher Aufsicht die in Wasser aufgeschwemmten Kohle-Tabletten über einen Magenschlauch applizieren

Dosierung



  • Durchfallerkrankungen:
    • 2 - 4 Tabletten (500 - 1000 mg medizinische Kohle) 3 - 4mal / Tag, je nach Schwere des Falles
    • Kinder: Hälfte dieser Dosierung
    • Behandlungsdauer:
      • bis zur Normalisierung des Stuhlgangs
      • falls Behandlung nach ca. 3 Tagen erfolglos geblieben: andere therapeutische bzw. diagnostische Maßnahmen durchführen
  • Vergiftungen:
    • je nach Schwere des Falles höhere Dosen medizinischer Kohle: 0,5 - 1 g / kg KG
    • Erwachsene: 2 - 4 Tabletten / kg KG
    • Kinder: 3 - 4 Tabletten / kg KG
      • Erwachsene und Jugendliche bzw. ab 60 kg KG:
        • 120 - 240 Tabletten
      • Kinder 10 - 14 Jahre bzw. ab 30 kg KG
        • 90 - 120 Tabletten
      • Kinder 6 - 9 Jahre bzw. ab 20 kg KG
        • 60 - 80 Tabletten
      • Kinder 3 - 5 Jahre bzw. ab 15 kg KG
        • 45 - 60 Tabletten
      • Kinder 1 - 2 Jahre bzw. ab 10 kg KG
        • 30 - 40 Tabletten
    • Wirksamkeit ist umso besser, je schneller die Einnahme nach der Aufnahme des Giftes erfolgt
    • Patient sollte unverzüglich nach Kenntnis über die Vergiftung mit der Einnahme der Kohle-Tabletten beginnen
    • Gabe kann in Abständen von 2 - 4 Stunden wiederholt werden
    • bei wiederholter Gabe sollte die Aufschwemmung wegen der Gefahr einer Hypochlorämie in isotonischer Kochsalzlösung oder Vollelektrolytlösung erfolgen
    • 30 - 60 Minuten später ist die zusätzliche Gabe von 1 Esslöffel (Erwachsene) bzw. +AL0- - 1 Esslöffel (Kinder) Natriumsulfat (Glaubersalz) auf 1 Glas Wasser zu empfehlen
      • salinisches Abführmittel bewirkt eine raschere Darmpassage
      • das an die Kohle gebundene Gift wird aus dem Darmtrakt entfernt, bevor eine partielle Desorption gebundener Giftstoffe erfolgen kann
    • Beschleunigung der Elimination bei Vergiftungen mit Stoffen, die einem enterohepatischen Kreislauf unterliegen:
      • 1 Tablette / 1 - 2 kg KG
      • Maßnahme kann ggf. alle 2 bis 4 Stunden wiederholt werden

Indikation



  • Akuter Durchfall (Diarrhoe)
  • Verhinderung der Resorption bei oralen Vergiftungen
  • Beschleunigung der Elimination bei Vergiftungen mit Stoffen, die einem enterohepatischen Kreislauf unterliegen (z. B. Carbamazepin, Phenobarbital, Phenylbutazon, Theophyllin)

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Erbrechen
      • Verstopfung
      • Bauchbeschwerden
      • Diarrh+APY
      • Übelkeit
      • Stuhldrang
      • Analreizung
      • Schwarzfärbung des Stuhls
      • Dünndarm-(Pseudo) Verschluss mit notwendiger chirurgischer Intervention+ACo
      • Kohle-Sterkolith mit Perforation der Sigmaschlinge+ACo
      • Darmverschluss (mechanischer Ileus)+ACo

AKg-) Einzelfälle bei (mehrmaliger) Gabe sehr hoher Dosen

Hinweis: die meisten Ereignisse stehen wahrscheinlich auch im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden medizinischen Umständen

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • bei akuter Vergiftung oder Überdosierung von Medikamenten zuerst einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale kontaktieren und gemäß deren Anweisungen sofort danach nach deren Anweisung Kohle verabreichen
  • medizinische Kohle ist nicht geeignet zur Adsorption von organischen und anorganischen Salzen und Lösungsmitteln, z. B.
    • Salze von Eisenverbindungen
    • Lithium
    • Thallium
    • Cyanid (Blausäure)
    • Methanol
    • Ethanol
    • Ethylenglykol
    • petroleumhaltige Lösungsmittel
    • bei diesen Stoffen sind andere Maßnahmen zur Giftelimination erforderlich (z. B. Magenspülung)
  • bei vielen Intoxikationen soll neben medizinische Kohle zusätzlich ein spezifisches Antidot verabreicht werden (z. B. bei Paracetamolvergiftungen: N-Acetylcystein)
  • bewusstloser Patient
    • um eine Aspiration bei bewusstlosen Patienten zu vermeiden, sollte ein Arzt oder Krankenpfleger unter ärztlicher Aufsicht die in Wasser aufgeschwemmten Kohle über einen Magenschlauch applizieren
  • in Fällen, bei denen eine orale Therapie oder ein orales, spezifisches Antidot von wesentlicher Bedeutung ist, wird von der Anwendung von medizinischer Kohle abgeraten
  • Anwendung von medizinischer Kohle ist nicht ratsam bei Patienten, die motilitätshemmende Medikamente einnehmen oder eine giftige Substanz mit motilitätshemmender Wirkung geschluckt haben, da das Risiko eines paralytischen Ileus besteht, was zu einer Perforation führen könnte
  • bei Patienten, bei denen eine mehrfache Gabe von Aktiv-Kohle nach einer Vergiftung notwendig ist, sollte die Peristaltik durch eine Überprüfung der gastrointestinalen Geräusche in kurzen Abständen überwacht werden
  • Schwarzfärbung des Stuhls nach Anwendung von medizinischer Kohle durch unveränderte Ausscheidung

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • medizinische Kohle kann, soweit bekannt, bei vorschriftsmäßiger Anwendung während der Schwangerschaft ohne Gefährdung des Fötus eingenommen werden
  • Frauen im gebärfähigen Alter/Empfängnisverhütung
    • medizinische Kohle kann mit oralen Kontrazeptiva interagieren
    • während der Behandlung eine andere wirksame und sichere Verhütungsmethode anwenden

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • medizinische Kohle kann, soweit bekannt, bei vorschriftsmäßiger Anwendung während der Stillzeit ohne Gefährdung des Kindes eingenommen werden

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antidiarrhoika, a) ausgenommen Elektrolytpräparate zur Rehydratation bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr b) ausgenommen Escherichia coli Stamm Nissle 1917 (mind. 108 vermehrungsfähige Zellen/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen c) ausgenommen Saccharomyzes boulardii bei Säuglingen ab dem 7. Lebensmonat, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen d) ausgenommen Racecadotril bei Säuglingen ab dem 4. Lebensmonat und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen e) ausgenommen Motilitätshemmer aa) nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptationsphase, bb) bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifischeTherapie nicht ausreichend ist. Eine längerfristige Anwendung (über 4 Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist von den genannten Ausnahmen abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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