Hersteller | Zentiva Pharma GmbH |
Wirkstoff | Salicylsäure |
Wirkstoff Menge | 20 mg |
ATC Code | D02AF |
Preis | 12,2 € |
Menge | 200 g |
Darreichung (DAR) | SAL |
Norm | Keine Angabe |
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Salicylsäure | 20 | mg | ||
(H) | Paraffin, dickflüssig | Hilfsstoff | ||
(H) | Vaselin, wei+AN8 | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Art der Anwendung
- Salbe zum Auftragen auf die Haut
- Kontakt mit Augen und Schleimhäuten meiden
- Die Entfernung von Hühneraugen und Hornschwielen wird durch ein warmes Fussbad gefördert
- Bei Hühneraugen und Hornschwielen kann die Behandlung erforderlichenfalls wiederholt werden
Dosierung
- Ablösung von Korneozyten
- Salbe 1-2mal / Tag auf die betroffenen Hautstellen auftragen
- Behandlungsdauer: 3-4 Tage
- maximale Tagesdosen
- Erwachsene: 2 g Salicylsäure (entsprechend 100 g Salbe)
- Kinder: 0,2 g Salicylsäure (entsprechend 10 g Salbe)
- Behandlungsdauer: maximal 1 Woche
Indikation
- Ablösung von Korneozyten, z.B. bei Psoriasis und hyperkeratotischen Ekzemformen
Enthält Ethanol. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigte, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Bisher keine Hinweise auf embryotox. / teratogene Risiken beim Menschen (Trimenon 1).
Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.
Wirkstoff geht nicht / nur geringfügig in Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Salicylsäurehaltige Zubereitungen (mind. 2% Salicylsäure) in der Dermatotherapie als Teil der Behandlung der Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.