Hersteller | Beiersdorf AG |
Wirkstoff | Salicylsäure |
Wirkstoff Menge | 1390 mg |
ATC Code | D02AF |
Preis | 7,74 € |
Menge | 1 St |
Darreichung (DAR) | PFL |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
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Salicylsäure | 1.39 | g | ||
(H) | 2,2'-Methylenbis (6-tert-butyl-p-cresol) | Hilfsstoff | ||
(H) | Glycerol rosinat, hydriert | Hilfsstoff | ||
(H) | Kautschuk | Hilfsstoff | ||
(H) | N,N-Bis (2-hydroxyphenylmethyl) propan-1,3-diamin | Hilfsstoff | ||
(H) | Poly (butadien-block-styrol) | Hilfsstoff | ||
(H) | Polyisobuten | Hilfsstoff | ||
(H) | Polyisopren | Hilfsstoff | ||
(H) | Polyterpenharze | Hilfsstoff | ||
(H) | Styrol Isopren Copolymer | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Terpenphenol Harz | Hilfsstoff | ||
(H) | Wachs, gebleicht | Hilfsstoff | ||
(H) | Wollwachs | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegen Salicylsäure, Salicylate oder einen anderen Bestandteil
- Säuglinge
- geschädigte Haut
- Entzündungen
- Wunden
- Ekzeme
Art der Anwendung
- Betroffene Hautstelle gründlich mit Wasser und Seife reinigen und abtrocknen
- Pflasterstück entsprechend der betroffenen Hautstelle(n) zurechtschneiden
- Pflasterstück nach Abzug der Schutzfolie durch Andrücken festkleben
- Zusätzliche Befestigung (Fixierpflaster) ratsam
- Nur verhornte Haut mit dem Pflaster bedecken, angrenzende gesunde Haut abdecken (z.B. mit Fixierpflaster)
- Pflaster nach 2 Tagen erneuern
- Erweichte Hornhaut kann nach ca. 4 Tagen in warmem Seifen- oder Kochsalzbad entfernt werden
- Behandlung bei Bedarf wiederholen
- Perkutane Resorption kann bei psoriatischer Erythrodermie / Dermatosen mit entzündlichen / erosiven Veränderungen der Haut erhöht sein
Dosierung
- Pflaster / -stück direkt auf verhornte Hautstelle kleben
- tägliche Maximaldosis: 1 1/3 Pflaster (2 g Salicylsäure)
- Kinder
- Keine gleichzeitige Anwendung mehrerer Pflasterstücke
- Maximaldosis: 1/7 Pflaster (0,2 g Salicylsäure) / Tag
- Behandlungsdauer:
- Maximaldosis nicht länger als eine Woche
Indikation
- Entfernung starker Verhornungen (Hyperkeratosen) z.B. Clavus oder Kallus
Nebenwirkungen
- gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
- lokale Hautreizungen
- Brennen
- Rötung
- lokale Hautreizungen
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- Kontaktallergie
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Das Pflaster darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung kommen
- Kontakt mit den Augen vermeiden
Kontraindikation (relativ)
- Niereninsuffizienz
- Schwangerschaft (nur kleinflächig anwenden)
Schwangerschaftshinweise
- während der Schwangerschaft darf nur eine kleinflächige Behandlung (< 5 cm+ALI-) erfolgen
Stillzeithinweise
- bei bestimmungsgemässer Anwendung darf das Pflaster auch während der Stillzeit angewendet werden
- Kontakt des Säuglings mit der behandelten Körperpartie muss vermieden werden
Enthält Ethanol. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigte, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Bisher keine Hinweise auf embryotox. / teratogene Risiken beim Menschen (Trimenon 1).
Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.
Wirkstoff geht nicht / nur geringfügig in Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Salicylsäurehaltige Zubereitungen (mind. 2% Salicylsäure) in der Dermatotherapie als Teil der Behandlung der Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.