Kohle Pulvis O Magensonde (10X50 g)

Hersteller Dr. F. Köhler Chemie GmbH
Wirkstoff Kohle medizinisch
Wirkstoff Menge 1000 mg
ATC Code A07BA01
Preis 227,5 €
Menge 10X50 g
Darreichung (DAR) PUL
Norm N1
Kohle Pulvis O Magensonde (10X50 g)

Medikamente Prospekt

Kohle, medizinisch1g
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen medizinische Kohle
  • Vergiftung durch ätzende Stoffe (wie starke Säuren oder Basen), da es in solchen Fällen bei +ANY-sophagoskopie und bei Gastroskopie störend wirken kann
  • fieberhafte Diarrhoe

Art der Anwendung



  • als Aufschlämmung mit Wasser im Verhältnis 1:10 nach Schütteln anwendungsbereit
  • 1 Dose (10g) mit ca. 70 - 80 ml Leitungswasser oder ungesüsstem Tee auffüllen und gut durchrühren / schütteln
  • Dose vorsichtig öffnen
  • oral oder mit Magenschlauch verabreichen

Dosierung



  • je nach aufgenommener Giftmenge
  • Anfangsdosis: 1 g / kg Körpergewicht
    • bei schweren Vergiftungen: nach Absaugen des Mageninhalts eine weitere Dosis
    • falls Menge des aufgenommenen Giftes nicht ausreichend durch einmalige Gabe von Kohle adsorbiert werden kann: wiederholte Verabreichung in Teildosen
    • bei Lebensmittelvergiftungen: 10 g als Einzelapplikation
  • Kinder
    • halbe Dosis
  • Behandlungsdauer
    • Vergiftungen
      • bis zur Beendigung der Intoxikation
    • Durchfälle
      • 2 - 3 Tage

Indikation



  • Verhinderung der Resorption bei oralen Vergiftungen durch Nahrungsmittel, Schwermetalle und Arzneimittel
  • Beschleunigung der Elimination bei Vergiftungen mit Stoffen, die einem enterohepatischem Kreislauf unterliegen (z.B. Carbamazepin, Phenobarbital, Phenylbutazon, Theophyllin)
  • unterstützende Therapie der Diarrhoe, bedingt durch Nahrungsmittel- Vergiftungen oder Diarrhoen bakteriellen Ursprungs bei Erwachsenen und Kindern
  • Hinweis: wirkt nicht bei Vergiftungen mit folgenden Substanzen:
    • Lithium
    • Thallium
    • Eisensalze
    • Blausäure
    • Borsäure
    • DDT
    • Tolbutamid
    • Methanol
    • Ethanol
    • Ethylenglykol
  • in diesen Fällen andere Maßnahmen zur Giftelimination (z.B. induziertes Erbrechen, Magenspülung) anwenden
  • wirkt nicht bei Verätzungen mit Säuren oder Laugen und kann eine nachfolgende endoskopische Diagnostik erschweren

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Erbrechen
      • Verstopfung
      • Bauchbeschwerden
      • Diarrh+APY
      • Übelkeit
      • Stuhldrang
      • Analreizung
      • Schwarzfärbung des Stuhls
      • Dünndarm-(Pseudo) Verschluss mit notwendiger chirurgischer Intervention+ACo
      • Kohle-Sterkolith mit Perforation der Sigmaschlinge+ACo
      • Darmverschluss (mechanischer Ileus)+ACo

AKg-) Einzelfälle bei (mehrmaliger) Gabe sehr hoher Dosen

Hinweis: die meisten Ereignisse stehen wahrscheinlich auch im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden medizinischen Umständen

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • bei akuter Vergiftung oder Überdosierung von Medikamenten zuerst einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale kontaktieren und gemäß deren Anweisungen sofort danach nach deren Anweisung Kohle verabreichen
  • medizinische Kohle ist nicht geeignet zur Adsorption von organischen und anorganischen Salzen und Lösungsmitteln, z. B.
    • Salze von Eisenverbindungen
    • Lithium
    • Thallium
    • Cyanid (Blausäure)
    • Methanol
    • Ethanol
    • Ethylenglykol
    • petroleumhaltige Lösungsmittel
    • bei diesen Stoffen sind andere Maßnahmen zur Giftelimination erforderlich (z. B. Magenspülung)
  • bei vielen Intoxikationen soll neben medizinische Kohle zusätzlich ein spezifisches Antidot verabreicht werden (z. B. bei Paracetamolvergiftungen: N-Acetylcystein)
  • bewusstloser Patient
    • um eine Aspiration bei bewusstlosen Patienten zu vermeiden, sollte ein Arzt oder Krankenpfleger unter ärztlicher Aufsicht die in Wasser aufgeschwemmten Kohle über einen Magenschlauch applizieren
  • in Fällen, bei denen eine orale Therapie oder ein orales, spezifisches Antidot von wesentlicher Bedeutung ist, wird von der Anwendung von medizinischer Kohle abgeraten
  • Anwendung von medizinischer Kohle ist nicht ratsam bei Patienten, die motilitätshemmende Medikamente einnehmen oder eine giftige Substanz mit motilitätshemmender Wirkung geschluckt haben, da das Risiko eines paralytischen Ileus besteht, was zu einer Perforation führen könnte
  • bei Patienten, bei denen eine mehrfache Gabe von Aktiv-Kohle nach einer Vergiftung notwendig ist, sollte die Peristaltik durch eine Überprüfung der gastrointestinalen Geräusche in kurzen Abständen überwacht werden
  • Schwarzfärbung des Stuhls nach Anwendung von medizinischer Kohle durch unveränderte Ausscheidung

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • medizinische Kohle kann, soweit bekannt, bei vorschriftsmäßiger Anwendung während der Schwangerschaft ohne Gefährdung des Fötus eingenommen werden
  • Frauen im gebärfähigen Alter/Empfängnisverhütung
    • medizinische Kohle kann mit oralen Kontrazeptiva interagieren
    • während der Behandlung eine andere wirksame und sichere Verhütungsmethode anwenden

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • medizinische Kohle kann, soweit bekannt, bei vorschriftsmäßiger Anwendung während der Stillzeit ohne Gefährdung des Kindes eingenommen werden

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Arzneimittel zur sofortigen Anwendung: - Antidote bei akuten Vergiftungen - Lokalanästhetika zur Injektion - Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Rahmen der ärztlichen Behandlung zur sofortigen Anwendung in der Praxis verfügbar sein müssen, können verordnet werden, wenn entsprechende Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen werden. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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