Hersteller | Inter Pharm Arzneimittel GmbH |
Wirkstoff | Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt (15-25:1) |
Wirkstoff Menge | 400 mg |
ATC Code | M01AX |
Preis | 27,98 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | HKP |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt, (1,5-2,5:1), Auszugsmittel: Wasser | 400 | mg | ||
(H) | Eisen (III) oxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium dodecylsulfat | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Kapseln unzerkaut mit ausreichend Fluessigkeit einnehmen
- Einnahme vor bzw. zu den Mahlzeiten
Dosierung
- Verschleisserscheinungen des Bewegungsapparates
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahren
- 2 Kapseln 3mal / Tag vor den Mahlzeiten
- Behandlungsdauer: bis zum Eintritt der Beschwerdefreiheit, wenn die Beschwerden länger als 1 Woche andauern oder periodisch wiederkehren, sollte ein Arzt aufgesucht werden
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahren
- Verdauungsbeschwerden wie Blähungen und Völlegefühl
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahren
- 2 Kapseln 3mal / Tag zu den Mahlzeiten morgens, mittags, abends erfolgen
- Behandlungsdauer: bis zum Eintritt der Beschwerdefreiheit, wenn die Beschwerden länger als 1 Woche andauern oder periodisch wiederkehren, sollte ein Arzt aufgesucht werden
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahren
Indikation
- Zur unterstützenden Behandlung bei Verschleisserscheinungen (degenerativen Erkrankungen) des Bewegungsapparates
- Zur Behandlung von Verdauungsbeschwerden wie Blähungen und Völlegefühl (dyspeptische Beschwerden)
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Carminativa, - ausgenommen bei Säuglingen und Kleinkindern Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist, von der genannten Ausnahme abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.