Hersteller | Ardeypharm GmbH |
Wirkstoff | Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt (15-25:1) |
Wirkstoff Menge | 400 mg |
ATC Code | M01AX |
Preis | 32,7 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | FTA |
Norm | N3 |
Medikamente Prospekt
Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt, (1,5-2,5:1), Auszugsmittel: Wasser | 400 | mg | ||
(H) | Carboxymethylstärke, Natriumsalz Typ A | Hilfsstoff | ||
(H) | Cellulose Pulver | Hilfsstoff | ||
(H) | Copovidon | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen hydroxide | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen oxide | Hilfsstoff | ||
(H) | Macrogol 4000 | Hilfsstoff | ||
(H) | Maisstärke | Hilfsstoff | ||
(H) | Poly(vinylalkohol) | Hilfsstoff | ||
(H) | Polysorbat 80 | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Stearinsäure | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Tabletten unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit vor den Mahlzeiten einnehmen
Dosierung
- degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Erwachsene und Kinder (> 12 Jahre)
- 2 Tabletten 3mal / Tag
- Behandlungsdauer: entscheidet der behandelnde Arzt
- Erwachsene und Kinder (> 12 Jahre)
Indikation
- Unterstützende Therapie degenerativer Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Hinweis
- bei akuten Zuständen, die z. B. mit Rötungen, Schwellungen oder Überwärmung von Gelenken einhergehen, sowie andauernden Beschwerden ist ein Arzt aufzusuchen
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antiarthrotika und Chondroprotektiva Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.