Gelencium Extract Pflanzli (150 St)

Hersteller Heilpflanzenwohl GmbH
Wirkstoff Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt (15-25:1)
Wirkstoff Menge 600 mg
ATC Code M01AX
Preis 70,34 €
Menge 150 St
Darreichung (DAR) FTA
Norm Keine Angabe
Gelencium Extract Pflanzli (150 St)

Medikamente Prospekt

Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt, (1,5-2,5:1), Auszugsmittel: Wasser600mg
(H)Carboxymethylstärke, Natriumsalz Typ AHilfsstoff
(H)Cellulose PulverHilfsstoff
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearat (Ph. Eur.) [pflanzlich]Hilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)StearinsäureHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Gesamt Natrium IonZusatzangabe<1 (1)mmol
Gesamt Natrium Ion<23mg
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegen Teufelskralle oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels
  • Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre

Art der Anwendung



  • Einnahme der Filmtabletten
    • mit etwas Flüssigkeit
    • unzerkaut
    • morgens und abends
    • nach den Mahlzeiten

Dosierung



  • unterstützende Behandlung bei degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates
    • 2 Filmtabletten (1.200 mg Trockenextrakt aus Teufelskrallenwurzel) 2mal / Tag (entspr. 2.400 mg Trockenextrakt bzw. 4,8 g Droge)
    • Kinder und Jugendliche < 18 Jahre
      • keine Anwendung (unzureichende Untersuchungen)
    • Anwendungsdauer
      • zeitlich nicht begrenzt
      • bei akuten Zuständen, die z. B. mit Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken einhergehen, sowie andauernden Beschwerden: Arzt aufsuchen

Indikation



  • unterstützende Behandlung bei degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • Hinweis:
    • bei akuten Zuständen, die z. B. mit Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken einhergehen, sowie andauernden Beschwerden: Arzt aufsuchen

Nebenwirkungen



  • selten: größer bzw. gleich 1/10.000 bis kleiner 1/1000
    • Durchfall
    • Übelkeit
    • Erbrechen
    • abdominale Schmerzen
    • Schwindel
    • Kopfschmerzen
  • sehr selten: kleiner 1/10.000, einschließlich Einzelfälle
    • Überempfindlichkeitsreaktionen (Hautausschläge, Nesselsucht, Gesichtsödeme bis hin zum Kreislaufzusammenbruch (anaphylaktischer Schock))
    • bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus: Blutzuckeranstieg, der nach Absetzen zurückgeht

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen: keine Anwendung
  • Hinweis der Packungsbeilage: Anwendung bei Gallensteinleiden nur nach Rücksprache mit einem Arzt
  • Kinder und Jugendliche < 18 Jahre: keine Anwendung (unzureichende Daten)
  • Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen sind nicht bekannt

Kontraindikation (relativ)



  • siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise



  • keine Einnahme in der Schwangerschaft (keine ausreichenden Untersuchungen zur Anwendung in der Schwangerschaft)
  • keine Untersuchungen zur Fertilität
  • Anwendung bei Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht verhüten, sorgfältig abwägen, da eine möglicherweise vorliegende Schwangerschaft noch nicht bekannt ist

Stillzeithinweise



  • keine Einnahme in der Stillzeit (keine ausreichenden Untersuchungen zur Anwendung in der Stillzeit)

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Einnahme zwischen den Mahlzeiten.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antiarthrotika und Chondroprotektiva Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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