Glucosteril 5% Freeflex (30X250 ml)

Hersteller Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Wirkstoff Glucose wasserfrei (zur parenteralen Anwendung)
Wirkstoff Menge 50000 mg
ATC Code V07AB
Preis 77,12 €
Menge 30X250 ml
Darreichung (DAR) INF
Norm Keine Angabe
Glucosteril 5% Freeflex (30X250 ml)

Medikamente Prospekt

Glucose, wasserfrei (zur parenteralen Anwendung)50g
(H)Natrium hydroxidHilfsstoff
(H)Salzsäure, konzentriertHilfsstoff
(H)Wasser, für InjektionszweckeHilfsstoff
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe840kJ
[Basiseinheit = 1000 Milliliter]

Art der Anwendung



  • zur i.v. Infusion
  • Lösung ist geeignet für den periphervenösen Zugang

Dosierung



Basiseinheit: 1000 ml Infusionslösung enthalten 55,0 g Glucose-Monohydrat (Ph. Eur.) entsprechend 50,0 g wasserfreie Glucose

  • Trägerlösung für kompatible Elektrolytkonzentrate und Medikamente, Zufuhr freien Wassers
    • Hinweise:
      • allg. Grundsätze für die Anwendung und Dosierung von Kohlenhydraten sowie Richtlinien zur Flüssigkeitszufuhr beachten
      • Flüssigkeitsbilanz, Serumglucose, Serumnatrium und andere Elektrolyte ggf. vor und während der Gabe überwachen, insbesondere bei
        • Patienten mit erhöhter nicht-osmotischer Freisetzung von Vasopressin (Syndrom der inadäquaten Sekretion des antidiuretischen Hormons, SIADH)
        • Patienten, die gleichzeitig mit Vasopressin-Agonisten behandelt werden (Risiko einer Hyponatriämie)
      • Überwachung des Serumnatriums besonders wichtig bei Infusionslösungen, deren Natriumkonzentration geringer als die Serumnatrium-Konzentration ist
        • nach Infusion des Arzneimittels wird die Glucose sehr schnell aktiv in Körperzellen transportiert
        • es entsteht ein Effekt, der der Zufuhr freien Wassers entspricht und zu einer schweren Hyponatriämie führen kann
    • Anwendung zur Zufuhr freien Wassers: Dosierung richtet sich nach Alter, Gewicht, klinischem Zustand, Begleittherapie des Patienten und individuellem Flüssigkeitsbedarf
    • Anwendung als Trägerlösung: Dosierung richtet sich nach den Angaben für das in der Infusionslösung gelöste Arzneimittel
      • Erwachsene (Richtwerte)
        • max. Infusionsgeschwindigkeit
          • folgende Dosierungsbeschränkung ist strikt einzuhalten: 0,25 g Glucose / kg KG / Stunde entsprechend 5 ml / kg KG / Stunde
        • max. Tagesdosis
          • folgende Dosierungsbeschränkung ist strikt einzuhalten: 6,0 g / kg KG / Tag
          • max. Tagesdosis ergibt sich aus der max. Flüssigkeitszufuhr
            • Gesamtflüssigkeitszufuhr von 40 ml / kg KG / Tag entsprechend 2,0 g Glucose / kg KG / Tag nur in Ausnahmefällen überschreiten
      • Frühgeborene, Neugeborene, Kinder (Richtwerte)
        • Anwendung zur Zufuhr freien Wassers: Dosierung richtet sich nach Alter, Gewicht, klinischem Zustand und Begleittherapie des Kindes
        • Infusionsgeschwindigkeit und Volumen der Infusion sollte von einem Arzt mit Erfahrung in der Behandlung pädiatrischer Patienten mit i.v. Flüssigkeiten festgelegt werden
          • Frühgeborene
            • max. Dosis: 18 g / kg KG / Tag
          • Neugeborene
            • max. Dosis: 15 g / kg KG / Tag
          • 1. - 2. Lebensjahr
            • max. Dosis: 15 g / kg KG / Tag
          • 3. - 5. Lebensjahr
            • max. Dosis: 12 g / kg KG / Tag
          • 6. - 10. Lebensjahr
            • max. Dosis: 10 g / kg KG / Tag
          • 10. - 14. Lebensjahr
            • max. Dosis: 8 g / kg KG / Tag
        • max. Tagesdosis wird nicht durch die Obergrenze für die Glucosezufuhr, sondern durch die max. Flüssigkeitszufuhr determiniert
        • folgenden Richtwerte für die Gesamtflüssigkeitszufuhr nicht überschreiten
          • 1. Lebenstag: 50 - 70 ml / kg KG / Tag
          • 2. Lebenstag: 70 - 90 ml / kg KG / Tag
          • 3. Lebenstag: 80 - 100 ml / kg KG / Tag
          • 4. Lebenstag: 100 - 120 ml / kg KG / Tag
          • ab dem 5. Lebenstag: 100 - 130 ml / kg KG / Tag
          • 1. Lebensjahr: 100 - 140 ml / kg KG / Tag
          • 2. Lebensjahr: 80 - 120 ml / kg KG / Tag
          • 3. - 5. Lebensjahr: 80 - 100 ml / kg KG / Tag
          • 6. - 10. Lebensjahr: 60 - 80 ml / kg KG / Tag
          • 10. - 14. Lebensjahr: 50 - 70 ml / kg KG / Tag
      • Hinweise:
        • unter normalen Stoffwechselbedingungen: Gesamtzufuhr von Kohlenhydraten auf 300 - 400 g / Tag beschränken
          • Limitierung ergibt sich aus der Ausschöpfung der möglichen Oxidationsrate
          • bei Dosisüberschreitung: Auftreten von unerwünschten Wirkungen z. B. Leberverfettung
        • unter eingeschränkten Stoffwechselbedingungen (z. B. Postaggressionsstoffwechsel, hypoxische Zustände, Organinsuffizienz): Dosis auf 3 g / kg KG / Tag reduzieren
          • oxidative Verstoffwechselung von Glucose kann eingeschränkt sein, die mit Hyperglykämie und Insulinresistenz einhergeht, und mit erhöhter Morbidität verbunden sein kann
          • individuelle Adaption der Dosierung erfordert ein adäquates Monitoring
        • bei Verabreichung von Kohlenhydratlösungen regelmäßige Blutzuckerkontrollen durchführen
        • zur Vermeidung von Überdosierungen (insbesondere bei Einsatz höher konzentrierter Lösungen): Zufuhr über Infusionspumpen empfohlen
    • Dauer der Anwendung
      • solange, wie es die Indikation erfordert
      • bei Anwendung als Trägerlösung für kompatible Arzneimittel: Dauer wird vom eingesetzten Medikament bestimmt

Indikation



  • Trägerlösung für kompatible Elektrolytkonzentrate und Medikamente
  • Zufuhr freien Wassers

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Arzneistofffreie Injektions/Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen sowie parenterale Osmodiuretika (Mannitol, Sorbitol) bei Hirnödem. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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