Hersteller | Bionorica Se |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | N05C |
Preis | 23,95 € |
Menge | 60 St |
Darreichung (DAR) | FTA |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
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Hopfenzapfen Trockenextrakt, (7-10:1), Auszugsmittel: Methanol 45% (m/m) | 41.88 | mg | ||
(H) | Cellulose, mikrokristallin | Hilfsstoff | ||
(H) | Hypromellose | Hilfsstoff | ||
(H) | Indigocarmin, Aluminiumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Macrogol 20000 | Hilfsstoff | ||
(H) | Macrogol 400 | Hilfsstoff | ||
(H) | Macrogol 6000 | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Maltodextrin | Hilfsstoff | ||
(H) | Propylenglycol | Hilfsstoff | ||
(H) | Rizinusöl, hydriert | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Sojabohnenmehl, entfettet (mit Alkali extrahiert) | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Vanille Aroma | Aromastoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Filmtabletten unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit (vorzugsweise ein Glas Trinkwasser) einnehmen
Dosierung
- Unruhezustände und nervös bedingte Einschlafstörungen
- Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahren
- Unruhezustände
- 1 Filmtablette bis zu 3mal / Tag
- Behandlung von nervös bedingten Einschlafstörungen:
- 1 Filmtablette +AL0- - 1 Stunde vor dem Schlafengehen
- falls notwendig, zusätzlich 1 Filmtablette bereits früher im Verlauf des Abends
- Unruhezustände
- Anwendungsdauer prinzipiell nicht begrenzt
- Patientenhinweis: falls die Beschwerden länger als 2 Wochen andauern oder sich verschlimmern, sollte ein Arzt aufgesucht werden
- Kinder < 12 Jahren: keine ausreichenden Daten, Anwendung nicht empfohlen
- Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahren
Indikation
- Unruhezustände und nervös bedingte Einschlafstörungen
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.