Passin (250 St)

Hersteller Merz Pharmaceuticals GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code N05C
Preis 29,95 €
Menge 250 St
Darreichung (DAR) UTA
Norm Keine Angabe
Passin (250 St)

Medikamente Prospekt

Weißdornblätter, -blüten Trockenextrakt, (4,5-5,5:1), Auszugsmittel: Ethanol 70% (V/V)32mg
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)Eisen (III) oxidHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)Glucose LösungHilfsstoff
(H)KohlenhydrateHilfsstoff0.01BE
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)MacrogolHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)MontanglycolwachsHilfsstoff
(H)PovidonHilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Ton, wei+AN8Hilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Tabletten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen

Dosierung



  • Unterstützung der Herz-Kreislauf-Funktion bei nervlicher Belastung
    • Erwachsene und Kinder (> 12 Jahre)
      • 2 - 3 überzogene Tabletten 3mal / Tag
      • Anwendungsdauer
        • richtet sich nach klinischem Zustand des Patienten
          • individuell festlegen
        • Arzneimittel eignet sich zur Langzeittherapie

Indikation



  • traditionell angewendet
    • zur Unterstützung der Herz-Kreislauf-Funktion bei nervlicher Belastung

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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