Biosedon (100 St)

Hersteller Mit Gesundheit GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code N05C
Preis 18,66 €
Menge 100 St
Darreichung (DAR) UTA
Norm N2
Biosedon (100 St)

Medikamente Prospekt

Passionsblumenkraut Pulver200mg
(H)Arabisches GummiHilfsstoff
(H)Calcium carbonatHilfsstoff
(H)Cellulose PulverHilfsstoff
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)Croscarmellose, NatriumsalzHilfsstoff
(H)Glucose SirupHilfsstoff
Glucose
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Macrogol 6000Hilfsstoff
(H)Macrogol glycerolhydroxystearatHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)MontanglycolwachsHilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)StearinsäureHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Ton, wei+AN8Hilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • überzogene Tabletten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit (z. B. 1 Glas Wasser) einnehmen
  • nicht im Liegen einnehmen

Dosierung



  • Erwachsene, Kinder >/= 12 Jahre
    • Unruhezustände
      • 3 Tabletten bis zu 3mal / Tag
    • nervös bedingte Einschlafstörungen
      • 3 Tabletten 1/2 bis 1 Std. vor dem Schlafengehen
    • Anwendungsdauer: grundsätzlich nicht begrenzt
  • Kinder < 12 Jahre
    • nicht empfohlen (keine ausreichenden Untersuchungen)

Indikation



  • Unruhezustände
  • nervös bedingte Einschlafstörungen

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Einnahme auf nüchternen Magen.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Arzneistoff und/oder Nebenwirkung, Teilnahme am Straßenverkehr und Bedienen von Maschinen eingeschränkt möglich.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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