Hersteller | Cheplapharm Arzneimittel GmbH |
Wirkstoff | Glutaminsäure |
Wirkstoff Menge | 250 mg |
ATC Code | A13A |
Preis | 17,41 € |
Menge | 25 St |
Darreichung (DAR) | UTA |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Glutaminsäure | 250 | mg | ||
(H) | Aluminium | Hilfsstoff | ||
(H) | Arabisches Gummi | Hilfsstoff | ||
(H) | Calcium carbonat | Hilfsstoff | ||
(H) | Cellulose Pulver | Hilfsstoff | ||
(H) | Cellulose, mikrokristallin | Hilfsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Kalium dihydrogenphosphat | Hilfsstoff | ||
(H) | Kartoffelstärke | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Povidon | Hilfsstoff | ||
(H) | Saccharose | Hilfsstoff | ||
(H) | Schellack | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, gefällt | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Einnahme der überzogenen Tabletten unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit zu den Mahlzeiten
Dosierung
- Besserung des Allgemeinbefindens
- Erwachsene und Heranwachsende über 12 Jahre
- 1. und 2. Woche: 3 überzogene Tabletten 3mal / Tag
- ab der 3. Woche: 2 überzogene Tabletten 3mal / Tag
- Anwendungsdauer: bei Verwendung von glutaminsäurehaltigen Lebensmitteln (Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Konserven, Suppen, Würzmittel, Brühwürfel, Gewürzmischungen, Knabberartikel) kann langfristige, zusätzliche Einnahme von Glutaminsäure nicht empfohlen werden
- Erwachsene und Heranwachsende über 12 Jahre
Indikation
Traditionell angewendetes Arzneimittel
- zur Besserung des Allgemeinbefindens
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Roborantien, Tonika und appetitanregende Mittel Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.