Tonocebrinon (25 St)

Hersteller Cheplapharm Arzneimittel GmbH
Wirkstoff Glutaminsäure
Wirkstoff Menge 250 mg
ATC Code A13A
Preis 17,41 €
Menge 25 St
Darreichung (DAR) UTA
Norm N1
Tonocebrinon (25 St)

Medikamente Prospekt

Glutaminsäure250mg
(H)AluminiumHilfsstoff
(H)Arabisches GummiHilfsstoff
(H)Calcium carbonatHilfsstoff
(H)Cellulose PulverHilfsstoff
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)Kalium dihydrogenphosphatHilfsstoff
(H)KartoffelstärkeHilfsstoff
(H)LactoseHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)PovidonHilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)SchellackHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, gefälltHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme der überzogenen Tabletten unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit zu den Mahlzeiten

Dosierung



  • Besserung des Allgemeinbefindens
    • Erwachsene und Heranwachsende über 12 Jahre
      • 1. und 2. Woche: 3 überzogene Tabletten 3mal / Tag
      • ab der 3. Woche: 2 überzogene Tabletten 3mal / Tag
      • Anwendungsdauer: bei Verwendung von glutaminsäurehaltigen Lebensmitteln (Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Konserven, Suppen, Würzmittel, Brühwürfel, Gewürzmischungen, Knabberartikel) kann langfristige, zusätzliche Einnahme von Glutaminsäure nicht empfohlen werden

Indikation



Traditionell angewendetes Arzneimittel

  • zur Besserung des Allgemeinbefindens

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Roborantien, Tonika und appetitanregende Mittel Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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