Glutamin Verla (100 St)

Hersteller Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG
Wirkstoff Glutaminsäure
Wirkstoff Menge 330 mg
ATC Code A13A
Preis 9,51 €
Menge 100 St
Darreichung (DAR) UTA
Norm Keine Angabe
Glutamin Verla (100 St)

Medikamente Prospekt

Glutaminsäure330mg
(H)Arabisches GummiHilfsstoff
(H)Calcium carbonatHilfsstoff
(H)Eisen (II,III) oxidHilfsstoff
(H)Eisen (III) oxidHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)Glucose SirupHilfsstoff
(H)Glycerol 85+ACUHilfsstoff
(H)Kalium dihydrogenphosphatHilfsstoff
(H)KartoffelstärkeHilfsstoff
(H)Macrogol 35000Hilfsstoff
(H)Macrogol 6000Hilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)MontanglycolwachsHilfsstoff
(H)Povidon K25Hilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)StearinsäureHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)VanillinHilfsstoff
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe0.1g
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme nur morgens und mittags unzerkaut mit etwas Flüssigkeit

Dosierung



  • traditionell angewendet zur Besserung des Allgemeinbefindens
    • Erwachsene
      • 2 - 8 Tabletten (660 mg - 2,64 g Glutaminsäure) / Tag, verteilt auf 2 Einzeldosen, morgens und mittags
    • Kinder und Jugendliche
      • Jugendliche >/= 12 Jahre
        • 2 - 8 Tabletten / Tag, verteilt auf 2 Einzeldosen, morgens und mittags
      • Kinder >/= 6 Jahre
        • 2 - 6 Tabletten / Tag, verteilt auf 2 Einzeldosen, morgens und mittags

Indikation



  • traditionell angewendet zur Besserung des Allgemeinbefindens
    • Angabe beruhen ausschliesslich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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