Sab Simplex (20 St)

Hersteller Pfizer Pharma PFE GmbH
Wirkstoff Dimeticon
Wirkstoff Menge 80 mg
ATC Code A03AX13
Preis 5,71 €
Menge 20 St
Darreichung (DAR) KTA
Norm N1
Sab Simplex (20 St)

Medikamente Prospekt

Dimeticon80mg
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Pfefferminz Capsaroma MC 92350Aromastoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)SorbitolHilfsstoff0.6g
Fructose0.15g
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe0.067BE
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Silikone - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen Simeticon

Art der Anwendung



  • Kautabletten zu oder nach den Mahlzeiten, bei Bedarf auch vor dem Schlafengehen einnehmen
  • Kautablette gut zerkaut einnehmen

Dosierung



  • gasbedingte Magen-Darm-Beschwerden
    • Erwachsene und Jugendliche
      • 1 - 2 Kautabletten (80 - 160 mg Dimeticon)
      • bei Bedarf; zusätzlich 1 - 2 Kautabletten (80 - 160 mg Dimeticon) vor dem Schlafengehen
    • Kinder (6 - 14 Jahre)
      • 1 Kautablette (80 mg Dimeticon) 3 - 4mal / Tag
    • jüngere Kinder und Säuglinge
      • es stehen andere Darreichungsformen zur Verfügung
    • Anwendungsdauer:
      • nach dem Verlauf der Beschwerden gerichtet
      • falls erforderlich, auch über längere Zeit
  • Vorbereitung für bildgebende Untersuchungen
    • 2 - 5 Kautabletten (160 - 400 mg Dimeticon) am Tag vor der Untersuchung plus 1 - 2 Kautabletten (80 - 160 mg Dimeticon) am Morgen des Untersuchungstages

Indikation



  • bei übermäßiger Gasbildung und Gasansammlung im Magen-Darm-Bereich (Meteorismus, Flatulenz, Aerophagie, Roemheld-Syndrom)
  • vor diagnostischen Untersuchungen im Bauchbereich zur Reduzierung von Gasschatten im Röntgenbild
  • bei verstärkter Gasbildung nach Operationen

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Silikone - peroral

  • Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung des Arzneimittels wurden bisher nicht beobachtet

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Silikone - peroral

  • bei neu auftretenden und / oder länger anhaltenden Bauchbeschwerden sollten diese klinisch abgeklärt werden

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Silikone - peroral

siehe Therapiehinweise


Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Silikone - peroral

  • aufgrund der Wirkung von Simeticon und der fehlenden Aufnahme aus dem Magen-Darm-Trakt in den Körper sind keine negativen Auswirkungen nach Einnahme von Simeticon während der Schwangerschaft zu erwarten
  • keine klinischen Daten für die Anwendung bei Schwangeren vorliegend

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Silikone - peroral

  • aufgrund der Wirkung von Simeticon und der fehlenden Aufnahme aus dem Magen-Darm-Trakt in den Körper sind keine negativen Auswirkungen nach Einnahme von Simeticon während der Stillzeit zu erwarten

Einnahme während oder nach dem Essen.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Carminativa, - ausgenommen bei Säuglingen und Kleinkindern Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist, von der genannten Ausnahme abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

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