Hersteller | Robugen GmbH Pharmazeutische Fabrik |
Wirkstoff | Dimeticon |
Wirkstoff Menge | 80 mg |
ATC Code | A03AX13 |
Preis | 9,26 € |
Menge | 50 St |
Darreichung (DAR) | KTA |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Dimeticon | 80 | mg | ||
(H) | Cellulose | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose | Hilfsstoff | ||
(H) | Levomenthol | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Sorbitol | Hilfsstoff | ||
(H) | Gesamt Kohlenhydrate | Zusatzangabe | 0.027 | BE |
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Silikone - peroral
- Überempfindlichkeit gegen Simeticon
Art der Anwendung
- Kautabletten gut zerkaut einnehmen
- zu oder nach den Mahlzeiten einnehmen
- bei Bedarf auch vor dem Schlafengehen
- bei Bedarf auch vor dem Schlafengehen
Dosierung
- übermäßige Gasbildung und Gasansammlung im Magen-Darm-Bereich; verstärkte Gasbildung nach Operationen; vor diagnostischen Untersuchungen im Bauchbereich zur Reduzierung von Gasschatten im Röntgenbild
- 1 - 2 Kautabletten (80 - 160 mg Dimeticon)
- bei Bedarf: vor dem Schlafengehen noch 1 - 2 Kautabletten (80 - 160 mg Dimeticon)
- Anwendungsdauer:
- entsprechend dem Verlauf der Beschwerden
- falls erforderlich auch längere Zeit
- 1 - 2 Kautabletten (80 - 160 mg Dimeticon)
- bei Bedarf: vor dem Schlafengehen noch 1 - 2 Kautabletten (80 - 160 mg Dimeticon)
- Anwendungsdauer:
- entsprechend dem Verlauf der Beschwerden
- falls erforderlich auch längere Zeit
Indikation
- Behandlung übermäßiger Gasbildung und Gasansammlung im Magen-Darm-Bereich, wie
- Meteorismus
- Flatulenz
- Aerophagie
- Roemheld-Syndrom
- Behandlung verstärkter Gasbildung nach Operationen
- Anwendung vor diagnostischen Untersuchungen im Bauchbereich zur Reduzierung von Gasschatten im Röntgenbild
- Meteorismus
- Flatulenz
- Aerophagie
- Roemheld-Syndrom
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Silikone - peroral
- Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung des Arzneimittels wurden bisher nicht beobachtet
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Silikone - peroral
- bei neu auftretenden und / oder länger anhaltenden Bauchbeschwerden sollten diese klinisch abgeklärt werden
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Silikone - peroral
siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Silikone - peroral
- aufgrund der Wirkung von Simeticon und der fehlenden Aufnahme aus dem Magen-Darm-Trakt in den Körper sind keine negativen Auswirkungen nach Einnahme von Simeticon während der Schwangerschaft zu erwarten
- keine klinischen Daten für die Anwendung bei Schwangeren vorliegend
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Silikone - peroral
- aufgrund der Wirkung von Simeticon und der fehlenden Aufnahme aus dem Magen-Darm-Trakt in den Körper sind keine negativen Auswirkungen nach Einnahme von Simeticon während der Stillzeit zu erwarten
Einnahme während oder nach dem Essen.
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Carminativa, - ausgenommen bei Säuglingen und Kleinkindern Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist, von der genannten Ausnahme abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.