Renamag (100 St)

Hersteller Renacare Nephromed GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code V03AE04
Preis 24,17 €
Menge 100 St
Darreichung (DAR) FTA
Norm N2
Renamag (100 St)

Medikamente Prospekt

Magnesium Ion55mg
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)Croscarmellose, NatriumsalzHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Macrogol 6000Hilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Maisstärke, vorverkleistertHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, gefälltHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme zusammen mit Flüssigkeit zu einer Mahlzeit
  • Filmtabletten nicht zerdrücken oder zerkauen
  • andere orale Medikamente im Abstand von 2 Stunden davor oder 3 Stunden danach einnehmen

Dosierung



  • Hyperphosphatämie in Zusammenhang mit chronischer Niereninsuffizienz bei Dialysepatienten (Hämodialyse, Peritonealdialyse)
    • Erwachsene
      • initial: 3 Filmtabletten / Tag aufgeteilt auf die Anzahl der Mahlzeiten (i.d.R. 3 Gaben)
      • Dosissteigerung je nach Serumphosphatspiegel auf: 3 - 10 Filmtabletten / Tag
      • max. Tagesdosis: 12 Filmtabletten
    • Kinder und Jugendliche < 18 Jahre
      • keine Daten, Anwendung wird nicht empfohlen
    • Behandlungsdauer
      • kann langfristig angewandt werden
    • vergessene Einnahme
      • mit der üblichen Dosis fortfahren
      • nicht mit doppelter Dosis kompensieren

Indikation



  • Behandlung von Hyperphosphatämie in Zusammenhang mit chronischer Niereninsuffizienz bei Dialysepatienten (Hämodialyse, Peritonealdialyse)

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Ethanol. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigte, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.

Bisher keine Hinweise auf embryotox. / teratogene Risiken beim Menschen (Trimenon 1).

Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.

Wirkstoff geht nicht / nur geringfügig in Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.

Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Phosphatbinder nur zur Behandlung der Hyperphosphatämie bei chronischer Niereninsuffizienz und Dialyse. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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