Hersteller | DISTRICON GmbH |
Wirkstoff | Johanniskraut Pulver |
Wirkstoff Menge | 300 mg |
ATC Code | N06AX25 |
Preis | 5,29 € |
Menge | 120 St |
Darreichung (DAR) | UTA |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Johanniskraut Pulver | 300 | mg | ||
(H) | Arabisches Gummi, sprühgetrocknet | Hilfsstoff | ||
(H) | Calcium carbonat | Hilfsstoff | ||
(H) | Glucose Sirup | Hilfsstoff | ||
(H) | Macrogol 6000 | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat (Ph. Eur.) [pflanzlich] | Hilfsstoff | ||
(H) | Partialglyceride, langkettig | Hilfsstoff | ||
(H) | Saccharose | Hilfsstoff | ||
(H) | Schellack | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
(H) | Gesamt Kohlenhydrate | Zusatzangabe | 0.01 | BE |
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Einnahme unzerkaut mit einem Glas Wasser
- während der Anwendung intensive UV-Bestrahlung vermeiden
Dosierung
- Linderung vorübergehender geistiger Erschöpfung
- Erwachsene:
- 1 Tablette (300 mg Johanniskrautpulver) 3mal / Tag
- Kinder und Jugendliche < 18 Jahre:
- Anwendung nicht empfohlen (keine Daten)
- eingeschränkte Leber- und Nierenfunktion:
- keine hinreichenden Daten vorhanden
- Anwendungsdauer:
- wenn Beschwerden länger als 2 Wochen unter Einnahme bestehen: Arzt konsultieren
- vergessene Dosis:
- Einnahme nach Schema fortsetzen, nicht die doppelte Dosis nehmen
- Erwachsene:
Indikation
- Linderung vorübergehender geistiger Erschöpfung
- Hinweis: traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet regisriert ist
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.
Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.