Hersteller | Merz Consumer Care GmbH |
Wirkstoff | Johanniskraut Pulver |
Wirkstoff Menge | 500 mg |
ATC Code | N06AX25 |
Preis | Keine Angabe |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | HKP |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Johanniskraut Pulver | 500 | mg | ||
(H) | Eisen (III) oxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Arzneimittel unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen
- Einnahme möglichst regelmässig zu den gleichen Zeiten
Dosierung
- Traditionell angewendet zur Besserung des Befindens bei nervlicher Belastung
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
- 1 Hartkapsel 2mal / Tag
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
Indikation
- Traditionell angewendet zur Besserung des Befindens bei nervlicher Belastung
- diese Angabe beruht ausschliesslich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.