Hersteller | Omega Pharma Deutschland GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | D02AF |
Preis | 9,72 € |
Menge | 15 ml |
Darreichung (DAR) | LOE |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Salicylsäure | 167 | mg | ||
(H) | Collodium | Hilfsstoff | ||
(H) | Colophonium | Hilfsstoff | ||
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
(H) | Ether | Hilfsstoff | ||
(H) | Rizinusöl, nativ | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Lösung auf zu behandelnde Hautstellen auftragen, möglichst ohne umliegende gesunde Haut zu benetzen, und trocknen lassen
- vor erneutem Auftragen: vorhandenen Film durch Abziehen oder Abrubbeln entfernen
- bei regelmäßiger Anwendung lässt sich erweichte Hornschicht nach einigen Tagen mühelos entfernen, ggf. nach einem heißen Seifenbad
Dosierung
Basiseinheit: 1 g Lösung enthält 167 mg Milchsäure und 167 mg Salicylsäure
- Warzen
- Lösung 2- bis 4mal / Tag auf zu behandelnde Hautstellen auftragen
- Erwachsene
- tägliche Maximaldosis: 2 g Lösung
- max. 1 Woche anwenden
- tägliche Maximaldosis: 2 g Lösung
- Kinder
- tägliche Maximaldosis: 0,2 g Lösung
- Behandlungsdauer
- bis Warze abgetragen ist oder abfällt
- ca. 4 - 6 Wochen
Indikation
- Warzen
Enthält Ethanol. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigte, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Bisher keine Hinweise auf embryotox. / teratogene Risiken beim Menschen (Trimenon 1).
Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.
Wirkstoff geht nicht / nur geringfügig in Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Salicylsäurehaltige Zubereitungen (mind. 2% Salicylsäure) in der Dermatotherapie als Teil der Behandlung der Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.