Zink Verla Otc 20mg (20 St)

Hersteller Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG
Wirkstoff Zink Ion
Wirkstoff Menge 20 mg
ATC Code A12CB02
Preis 6,97 €
Menge 20 St
Darreichung (DAR) FTA
Norm N1
Zink Verla Otc 20mg (20 St)

Medikamente Prospekt

Zink Ion20mg
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)Croscarmellose, NatriumsalzHilfsstoff
(H)Ethyl celluloseHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)Triethyl citratHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Zinkgluconat - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen Zinkgluconat

Art der Anwendung



  • mit ausreichend Flüssigkeit mit deutlichem zeitlichem Abstand (ca. 1 Stunde) vor den Mahlzeiten einnehmen

Dosierung



  • nachgewiesener Zinkmangel und Therapie mit Penicillamin und anderen Chelatbildnern
    • 1 Filmtablette / Tag
    • Behandlungsdauer: je nach Bedarf und Behandlungserfolg

Indikation



  • nachgewiesener Zinkmangel
  • Therapie mit Penicillamin und anderen Chelatbildnern

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Zinkgluconat - peroral

  • gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100:
    • Übelkeit
    • Erbrechen
  • ohne Häufigkeitsangabe
    • bei Überdosierung, nach Absetzen rasch abklingend:
      • Metallgeschmack auf der Zunge
      • Kopfschmerzen
      • Diarrh+APY
      • Erbrechen

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Zinkgluconat - peroral

  • bei längerfristiger Anwendung regelmäßige labordiagnostische Kontrolle von Zink und Kupfer
  • Kombination mit anderen Arzneimitteln:
    • bei gleichzeitiger Applikation von Tetracyclin, Ciprofloxacin, Chinolonen, Chelatbildnern wie D-Penicillamin, Dimercaptopropansulfonsäure (DMPS) oder Edetinsäure (EDTA) zeitlichen Abstand von mindestens 2 Stunden einhalten
    • mögliche Hemmung der Zinkaufnahme durch Phosphate, Kupfer, Kalzium oder Eisen
    • Verminderung der Resorption bzw. Erhöhung der Ausscheidung von Zink durch D-Penicillamin, Dimercaptopropansulfonsäure (DMPS) oder Edetinsäure (EDTA)
  • bei hochdosierter Zinktherapie möglicherweise Beeinträchtigung der Eisenresorption und -speicherung

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Zinkgluconat - peroral

siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Zinkgluconat - peroral

  • im therapeutischen Dosisbereich keine Einschränkung bei der Anwendung während der Schwangerschaft
  • keine ausreichenden Daten zur Anwendung während der Schwangerschaft
  • keine schädlichen Wirkungen für Embryo oder Feten zu erwarten, solange der Zinkspiegel im physiologischen Bereich gehalten wird

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Zinkgluconat - peroral

  • im therapeutischen Dosisbereich keine Einschränkung bei der Einnahme
  • keine schädliche Wirkungen für den Säugling zu erwarten, solange der Zinkspiegel im physiologischen Bereich gehalten wird

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Zinkverbindungen als Monopräparat nur zur Behandlung der enteropathischen Akrodermatitis und durch Hämodialysebehandlung bedingten nachgewiesenen Zinkmangel sowie zur Hemmung der Kupferaufnahme bei Morbus Wilson. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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