Hersteller | Schaper & Brümmer GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Rosenwurzwurzel Trockenextrakt (15-5:1) Auszugs |
Wirkstoff Menge | 200 mg |
ATC Code | A13A |
Preis | 38,94 € |
Menge | 90 St |
Darreichung (DAR) | FTA |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Rosenwurzwurzel Trockenextrakt, (1,5-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (m/m) | 200 | mg | ||
(H) | Cellulose, mikrokristallin | Hilfsstoff | ||
(H) | Croscarmellose, Natriumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen (III) oxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Hypromellose | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat (Ph. Eur.) [pflanzlich] | Hilfsstoff | ||
(H) | Methylcellulose | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, gefällt | Hilfsstoff | ||
(H) | Simeticon | Hilfsstoff | ||
(H) | Sorbinsäure | Konservierungsstoff | ||
(H) | Stearinsäure | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Rosenwurzwurzel Trockenextrakt, (1,5-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (m/m) - peroral- Überempfindlichkeit gegen Rosenwurz (Rhodiola rosea)
Art der Anwendung
- Filmtabletten etwa 30 min vor den Mahlzeiten, unzerkaut mit etwas Flüssigkeit (vorzugsweise ein Glas Trinkwasser) einnehmen
Dosierung
- vorübergehende Linderung von Stress-Symptomen wie Müdigkeits- und Schwächegefühl
- Erwachsene
- 1 Filmtablette (entsprechend 200 mg Rhodiola-Extrakt) 2mal / Tag, morgens und mittags
- Behandlungsdauer
- bei Anhalten der Beschwerden über 2 Wochen oder bei Verschlimmerung sollte ein Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person aufgesucht werden
- Kinder und Heranwachsende < 18 Jahre
- keine Anwendung vorgesehen (keine ausreichenden Untersuchungen)
- Leber- oder Niereninsuffizienz
- keine Anwendung (keine ausreichenden Erfahrungen)
- Erwachsene
Indikation
- Traditionell angewendet zur vorübergehenden Linderung von Stress-Symptomen wie Müdigkeits- und Schwächegefühl
- Hinweis
- Das Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Erfahrung für das Anwendungsgebiet registriert ist.
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Rosenwurzwurzel Trockenextrakt, (1,5-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (m/m) - peroral-
Erkrankungen des Immunsystems
-
ohne Häufigkeitsangabe
- Überempfindlichkeitsreaktion (ursächlicher Zusammenhang mit der Anwendung von Rhodiola rosea Extrakt ist nicht gesichert)
-
ohne Häufigkeitsangabe
-
Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen
-
ohne Häufigkeitsangabe
- Hypoglykämie (ursächlicher Zusammenhang mit der Anwendung von Rhodiola rosea Extrakt ist nicht gesichert)
-
ohne Häufigkeitsangabe
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Rosenwurzwurzel Trockenextrakt, (1,5-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (m/m) - peroral- das Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Erfahrung für das Anwendungsgebiet registriert ist
-
Nebenwirkungen
- sollte eine der genannten Nebenwirkungen beobachtet werden, Arzt informieren, damit er über den Schweregrad und gegebenenfallserforderliche Maßnahmen entscheiden kann
-
in der Gebrauchsinformation wird auf Folgendes hingewiesen
- bei fortdauernden Symptomen oder beim auftreten anderer als in der Packungsbeilage erwähnten Nebenwirkungen sollte ein Arztoder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultiert werden
-
Kinder und Jugendliche < 18 Jahre
- zur Anwendung dieses Arzneimittels liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor
- es soll deshalb nicht angewendet werden
-
Patienten mit beeinträchtigter Leber- oder Nierenfunktion
- sollten dieses Arzneimittel nicht anwenden, da diesbezüglich keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Rosenwurzwurzel Trockenextrakt, (1,5-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (m/m) - peroralsiehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Rosenwurzwurzel Trockenextrakt, (1,5-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (m/m) - peroral- aus Vorsichtsgründen soll eine Anwendung des Arzneimittels während der Schwangerschaft vermieden werden
- bisher liegen keine Erfahrungen mit der Anwendung des Trockenextraktes aus Rhodiola-rosea-Wurzelstock mit Wurzeln bei Schwangeren vor
-
tierexperimentelle Studien
- ergaben keine Hinweise auf direkte oder indirekte gesundheitsschädliche Wirkungen in Bezug auf eine Reproduktionstoxizität
-
Fertilität
- in einer Studie an weiblichen und männlichen Ratten wurden keine Effekte auf die Fertilität bei einer Dosis von bis zu 2700 mg/kg/d beobachtet
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Rosenwurzwurzel Trockenextrakt, (1,5-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (m/m) - peroral- soll während der Stillzeit nicht angewendet werden
- es ist nicht bekannt, ob Wirkstoffe/Metabolite aus dem Trockenextrakt von Rhodiola-rosea-Wurzelstock mit Wurzeln in die Muttermilch übergehen
- ein Risiko für das Neugeborene / Kind kann nicht ausgeschlossen werden
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.