Vitamin B12 Depot Hevert (50 St)

Hersteller Hevert Arzneimittel GmbH & Co. KG
Wirkstoff Hydroxocobalamin
Wirkstoff Menge 0,97 mg
ATC Code B03BA03
Preis 49,77 €
Menge 50 St
Darreichung (DAR) AMP
Norm Keine Angabe
Vitamin B12 Depot Hevert (50 St)

Medikamente Prospekt

Acetat Ion0.04mg
(H)Essigsäure 99+ACUHilfsstoff
(H)Natrium acetatHilfsstoff
(H)Natrium chloridHilfsstoff
(H)Wasser, für InjektionszweckeHilfsstoff
[Basiseinheit = 2 Milliliter]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Hydroxocobalamin - invasiv

  • Überempfindlichkeit gegen Hydroxocobalamin

Art der Anwendung



  • in der Regel intramuskuläre Injektion
  • intravenöse Injektion ebenfalls möglich
  • bei Verwendung nur eines Teils des Ampulleninhalts: restlichen Ampulleninhalt verwerfen
  • möglicher Wirkverlust durch Zumischung anderer Arzneistoffe (Instabilität von Vitamin B12)

Dosierung



Basiseinheit: 1 Ampulle zu 2 ml Injektionslösung enthält 1000 +ALU-g Hydroxocobalaminacetat

  • Vitamin-B12-Mangel, der ernährungsmässig nicht behoben werden kann
    • erste Wochen nach Diagnosestellung:
      • 1ml (= 500 +ALU-g Hydroxocobalaminacetat) 2mal / Woche
    • bei nachgewiesener Vitamin-B12-Aufnahmestörung im Darm:
      • anschließend: 100 +ALU-g Hydroxocobalaminacetat 1mal / Monat
    • Anwendungsdauer:
      • bei guter Verträglichkeit unbegrenzt
      • bei nachgewiesener Vitamin-B12-Aufnahmestörung im Darm: lebenslange Substitution

Indikation



  • Vitamin-B12-Mangel, der ernährungsmässig nicht behoben werden kann
    • Krankheitsbilder:
      • Hyperchrome makrozytäre Megaloblastenanämie (Perniciosa, Biermer-Anämie, Addison-Anämie)
      • Funikulärer Spinalverkrankung
    • Ursachen eines labordiagnostisch gesicherten Vitamin-B12-Mangels:
      • jahrelange Mangel- und Fehlernährung (z.B. durch streng vegetarische Kost)
      • Malabsorption (ungenuegende Aufnahme von Vitamin B12 im Darm) durch
        • ungenügende Produktion von Intrinsic factor
        • Erkrankungen im Endabschnitt des Ileum, z.B. Sprue
        • Fischbandwurmbefall
        • Blind-loop-Syndrom
      • angeborene Vitamin-B12-Transportstörungen

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Hydroxocobalamin - invasiv

  • gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
    • leichte Rötungen an der Injektionsstelle
    • Bildung von Antikörpern gegen den Hydroxocobalamin-Transcobalamin II-Komplex
  • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
    • Akne
    • ekzematöse und urtikarielle Reaktionen
    • anaphylaktoide Reaktionen

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Hydroxocobalamin - invasiv

  • Keine Daten vorhanden

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Hydroxocobalamin - invasiv

  • Empfohlene Tagesdosis in der Schwangerschaft: 4 +ALU-g
  • Bisher keine Hinweise auf unerwünschte Wirkungen beim ungeborenen Kind bei Dosierungen > 4 +ALU-g / Tag

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Hydroxocobalamin - invasiv

  • Empfohlene Tagesdosis in der Stillzeit: 4 +ALU-g
  • Übergang in die Muttermilch

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5 mg/Dosiseinheit). Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

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