Vita Gerin (100 St)

Hersteller MCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code A11AB
Preis 50,24 €
Menge 100 St
Darreichung (DAR) WKA
Norm Keine Angabe
Vita Gerin (100 St)

Medikamente Prospekt

Thiamin8.1mg
(H)3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehydHilfsstoff
(H)ButylhydroxyanisolHilfsstoff
(H)ButylhydroxytoluolHilfsstoff
(H)Eisen (II,III) oxidHilfsstoff
(H)Eisen (III) oxidHilfsstoff
(H)Erdnussöl, raffiniertHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)Glycerol 85+ACUHilfsstoff
(H)Phospholipide (aus Sojabohne)Hilfsstoff
(H)Rapsöl, raffiniertHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)Sojabohnenöl, part. hydriertHilfsstoff
(H)Sojaöl, gehärtetHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Wachs, gelbHilfsstoff
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe<0.01 (0.01)BE
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Kapseln unzerkaut mit etwas Flüssigkeit zur ersten Hauptmahlzeit einnehmen

Dosierung



  • Besserung des Allgemeinbefindens
    • 1 Kapsel 1mal / Tag
    • Behandlungsdauer: abhängig vom Zustand des Patienten und liegt in der Entscheidung des behandelnden Arztes
      • bei Bedarf Anwendung über einen längeren Zeitraum

Indikation



  • traditionell angewendet zur Besserung des Allgemeinbefindens

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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