Hersteller | Mit Gesundheit GmbH |
Wirkstoff | Mäusedornwurzelstock Trockenextrakt (6-9:1) Ausz |
Wirkstoff Menge | 45 mg |
ATC Code | C05B |
Preis | 25,6 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | WKA |
Norm | N3 |
Medikamente Prospekt
Mäusedornwurzelstock Trockenextrakt, (6-9:1), Auszugsmittel: Ethanol 96% (V/V) | 45 | mg | ||
(H) | Eisen (III) oxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen hydroxide | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen oxide | Hilfsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Glycerol 85+ACU | Hilfsstoff | ||
(H) | Maltodextrin | Hilfsstoff | ||
(H) | Phospholipide (aus Sojabohne) | Hilfsstoff | ||
(H) | Rapsöl, raffiniert | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Sojabohnenöl, part. hydriert | Hilfsstoff | ||
(H) | Sojaöl, gehärtet | Hilfsstoff | ||
(H) | Sorbitol Lösung, partiell dehydratisiert | Hilfsstoff | ||
(H) | Wachs, gelb | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Weichkapseln unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen
Dosierung
- zur Besserung von Beinbeschwerden mit Schweregefühl in den Beinen bei leichten venösen Durchblutungsstörungen
- Erwachsene > 18 Jahre
- 1 Weichkapsel (entspricht 45 mg Trockenextrakt aus Mäusedornwurzelstock) 2mal / Tag
- Kinder und Jugendliche < 18 Jahre
- keine relevante Indikation
- Behandlungsdauer:
- max. 2 Wochen, wenn die Symptome dann noch anhalten einen Arzt oder eine im Heilberuf tätige qualifizierte Person aufsuchen
- Niereninsuffizienz
- Arzt aufsuchen
- Erwachsene > 18 Jahre
Indikation
- traditionell angewendet zur Besserung von Beinbeschwerden mit Schweregefühl in den Beinen bei leichten venösen Durchblutungsstörungen
- Hinweis:
- dieses Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.
Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.