Tortil Kapseln (20 St)

Hersteller Grünwalder Gesundheitsprodukte GmbH
Wirkstoff Tormentillwurzelstock Trockenextrakt (35-45:1)
Wirkstoff Menge 200 mg
ATC Code A02X
Preis 16,09 €
Menge 20 St
Darreichung (DAR) HKP
Norm N1
Tortil Kapseln (20 St)

Medikamente Prospekt

Tormentillwurzelstock Trockenextrakt, (3,5-4,5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V)200mg
(H)GelatineHilfsstoff
(H)IndigocarminHilfsstoff
(H)KohlenhydrateHilfsstoffAPg-0.01 (0.01)BE
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)MaisstärkeHilfsstoff
(H)Natrium dodecylsulfatHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • möglichst auf leeren Magen vor den Hauptmahlzeiten mit ausreichend Flüssigkeit (z.B. ein Glas Wasser) einnehmen
  • auf ausreichend Flüssigkeitszufuhr auchten
  • schwer verdauliche und stark gewürzte Kost vermeiden

Dosierung



  • 2 Kapseln 3mal / Tag
  • Behandlungsdauer: max. 3 - 4 Tage

Indikation



  • unspezifische, akute Durchfallerkrankungen
  • Hinweis: bei Durchfällen > 2 Tage oder bei Blutbeimengung oder Temperaturerhöhung: Arzt aufsuchen

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antidiarrhoika, a) ausgenommen Elektrolytpräparate zur Rehydratation bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr b) ausgenommen Escherichia coli Stamm Nissle 1917 (mind. 108 vermehrungsfähige Zellen/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen c) ausgenommen Saccharomyzes boulardii bei Säuglingen ab dem 7. Lebensmonat, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen d) ausgenommen Racecadotril bei Säuglingen ab dem 4. Lebensmonat und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen e) ausgenommen Motilitätshemmer aa) nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptationsphase, bb) bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifischeTherapie nicht ausreichend ist. Eine längerfristige Anwendung (über 4 Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist von den genannten Ausnahmen abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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