Thymiverlan (100 ml)

Hersteller Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG
Wirkstoff Thymiankraut Fluidextrakt (1:2-25) Auszugsmitte
Wirkstoff Menge 496,7 mg
ATC Code R05CA
Preis 7,6 €
Menge 100 ml
Darreichung (DAR) FLE
Norm Keine Angabe
Thymiverlan (100 ml)

Medikamente Prospekt

Thymiankraut Fluidextrakt, (1:2-2,5), Auszugsmittel: Ammoniak 10% (m/m), Glycerol 85% (m/m), Ethanol 90% (V/V), Wasser (1:20:70:109)496.7mg
(H)EthanolHilfsstoff
(H)PropylenglycolHilfsstoff156mg
(H)Saccharin, NatriumsalzHilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe0.3g
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Art der Anwendung



  • kann unverdünnt oder mit Wasser gemischt, unabhängig von den Mahlzeiten eingenommen werden

Dosierung



Basiseinheit: 1 ml (1,113 g) Flüssigkeit enthält 496,7 mg Fluidextrakt aus Thymian (1 : 2 - 2,5)

  • zur Schleimlösung bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit produktivem Husten
    • Jugendliche >/= 12 Jahre und Erwachsene
      • 3 ml Lösung 3mal / Tag
    • Kinder
      • 3 - 5 Jahre: 1 - 1,5 ml Lösung 3mal / Tag
      • 6 - 12 Jahre: 1,5 - 2 ml Lösung 3mal / Tag
    • Kinder < 3 Jahre
      • ohne ärztliche Rücksprache nicht empfohlen
    • Dauer der Anwendung
      • bei anhaltenden Krankheitssymptomen >/= 1 Woche
        • Arzt oder Apotheker aufsuchen

Dosisanpassung

  • eingeschränkte Nieren-/Leberfunktion
    • keine hinreichenden Daten

Indikation



  • (zur Schleimlösung) bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit produktivem Husten
  • Hinweis
    • traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.

Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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