Hersteller | ratiopharm GmbH |
Wirkstoff | Thymian Fluidextrakt (1:2-25) Auszugsmittel: Am |
Wirkstoff Menge | 30200 mg |
ATC Code | R05CA |
Preis | 8,36 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | SIR |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Thymian Fluidextrakt, (1:2-2,5), Auszugsmittel: Ammoniak 10% (m/m), Glycerol 85% (m/m), Ethanol 90% (V/V), Wasser (1:20:70:109) | 30.2 | g | ||
(H) | Sorbitol Lösung 70%, nicht kristallisierend | Hilfsstoff | ||
Sorbitol | 52 | g | ||
[Basiseinheit = 100 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile
- Alkoholkranke
Art der Anwendung
- Sirup kann unverdünnt oder mit Wasser gemischt, unabhängig von den Mahlzeiten, eingenommen werden
Dosierung
Basiseinheit: 100 ml (120,77 g) Sirup enthalten 30,2 g Fluidextrakt aus Thymian (1 : 2 - 2,5)
- schleimlösendes Mittel bei Husten im Rahmen von Erkältungen
- Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahre
- 4 - 6 ml Sirup 3mal / Tag
- Kinder >/= 4 - 12 Jahre
- 2 ml Sirup 5mal / Tag
- Kinder < 4 Jahre
- Anwendung nicht vorgesehen
- Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahre
- Anwendungsdauer
- sofern die Symptome länger als eine Woche anhalten, sollte ein Arzt konsultiert werden
- eingeschränkte Leber-/Nierenfunktion
- keine hinreichenden Daten
Indikation
Kinder ab 4 Jahre, Jugendliche und Erwachsene
- schleimlösendes Mittel bei Husten im Rahmen von Erkältungen
- Hinweis
- traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist
Nebenwirkungen
- ohne Häufigkeitsangabe (aufgrund des Sorbitol-Gehalts)
- Magenbeschwerden (Magenverstimmung)
- Durchfall
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Arzneimittel enthält in 100 ml Sirup bis zu 63,4 g Sorbitol, bei Dosierung von 4 - 6 ml Sirup werden bis zu 3,75 g Sorbitol zugeführt
- Alkoholmenge bei Dosierung für Kleinkinder von 1 - 4 Jahren entspricht z.B. durchschnittlich 0,2 g (1 Glas Apfel- bzw. Traubensaft kann natürlicherweise 0,28 g bzw. 0,34 g Alkohol enthalten)
Kontraindikation (relativ)
- Kindern < 12 Jahre
- aufgrund des Alkoholgehalts von 10,2 Vol.-% Alkohol (Einnahme von 4 -6 ml Sirup entspricht bis zu 0,48 g Alkohol)
- Leberkranke
- Epileptiker
- Hirnkranke oder Hirngeschädigte
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- keine ausreichenden Untersuchungen
- deshalb und wegen des Alkoholgehaltes möglichst keine Anwendung in der Schwangerschaft
Stillzeithinweise
- keine ausreichenden Untersuchungen
- deshalb und wegen des Alkoholgehaltes möglichst keine Anwendung in der Stillzeit
Enthält 0,5-3,0 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.