Teufelskralle Madaus (100 St)

Hersteller Mylan Healthcare GmbH
Wirkstoff Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt (44-5:1) Au
Wirkstoff Menge 480 mg
ATC Code M01AX
Preis 24,34 €
Menge 100 St
Darreichung (DAR) FTA
Norm N3
Teufelskralle Madaus (100 St)

Medikamente Prospekt

Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt, (4,4-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V)480mg
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Macrogol 6000Hilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)MaisstärkeHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe0.02BE
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • orale Einnahme mit Flüssigkeit morgens und abends zu den Mahlzeiten

Dosierung



  • Verschleißerscheinungen des Bewegungsapparates
    • Erwachsene
      • 1 Filmtablette Teufelskrallenwurzel 2mal / Tag
    • Kinder und Jugendliche (< 18 Jahre)
      • Anwendung nicht empfohlen
      • fehlende Erfahrung
    • Dauer der Anwendung
      • bis zum Eintritt der Beschwerdefreiheit

Indikation



  • Zur unterstützenden Therapie bei Verschleißerscheinungen des Bewegungsapparates
    • Hinweis
      • Bei akuten Zuständen, die z. B. mit Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken einhergehen, sowie andauernden Beschwerden ist ein Arzt aufzusuchen

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Einnahme während des Essens.

Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antiarthrotika und Chondroprotektiva Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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