Teufelskralle 1A Pharma (20 St)

Hersteller 1 A Pharma GmbH
Wirkstoff Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt (44-5:1) Au
Wirkstoff Menge 480 mg
ATC Code M01AX
Preis 7,53 €
Menge 20 St
Darreichung (DAR) FTA
Norm N1
Teufelskralle 1A Pharma (20 St)

Medikamente Prospekt

Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt, (4,4-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V)480mg
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Macrogol 6000Hilfsstoff
(H)Magnesium stearat (Ph. Eur.) [pflanzlich]Hilfsstoff
(H)MaisstärkeHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe<0.03 (0.03)BE
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme der Filmtabletten unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit (vorzugsweise 1 Glas Trinkwasser) morgens und abends zu den Mahlzeiten

Dosierung



  • unterstützende Therapie bei Verschleißerscheinungen (degenerative Erkrankungen) des Bewegungsapparates
    • Erwachsene und Heranwachsende ab 18 Jahren:
      • 1 Filmtablette (480 mg Trockenextrakt aus Teufelskrallenwurzel (4,4 - 5,0 : 1), Auszugsmittel: Ethanol 60 % (V/V)) 2mal / Tag
    • Dauer der Anwendung:
      • prinzipiell unbegrenzt, orientiert am Krankheitsbild
    • Kinder und Jugendliche < 18 Jahren
      • kein Erkenntnismaterial vorhanden
      • Anwendung nicht empfohlen

Indikation



  • unterstützende Therapie bei Verschleißerscheinungen (degenerative Erkrankungen) des Bewegungsapparates

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antiarthrotika und Chondroprotektiva Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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