Tetesept Prosta Sabal Kuer (90 St)

Hersteller Merz Consumer Care GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code G04CX
Preis Keine Angabe
Menge 90 St
Darreichung (DAR) WKA
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Sägepalmenfrucht Trockenextrakt, (8,5-10,5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V)7.2mg
(H)ButterfettHilfsstoff
(H)Eisen (II,III) oxidHilfsstoff
(H)Eisen (III) hydroxid oxid x-WasserHilfsstoff
(H)Eisen (III) oxidHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)GlycerolHilfsstoff
(H)KokosölHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Phospholipide (aus Sojabohne)Hilfsstoff
(H)Silicium dioxid, gefälltHilfsstoff
(H)SojabohnenölHilfsstoff
(H)SorbitolHilfsstoff
(H)Wachs, gelbHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Kapseln mit etwas Flüssigkeit nach den Mahlzeiten einnehmen

Dosierung



  • Traditionell angewendet zur Stärkung oder Kräftigung der Blasenfunktion
    • Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
      • 2 Kapseln 2mal / Tag (morgens und abends)
      • Anwendungsdauer prinzipiell nicht beschränkt

Indikation



  • Traditionell angewendet zur Stärkung oder Kräftigung der Blasenfunktion
    • diese Angabe beruht ausschliesslich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung
  • Hinweis
    • beim Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere bei Blut im Urin und bei akuter Harnverhaltung, sollte ein Arzt aufgesucht werden

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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