Spenglersan Kolloid R (10 ml)

Hersteller Spenglersan GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 10,6 €
Menge 10 ml
Darreichung (DAR) EIN
Norm N1

Medikamente Prospekt

Streptococcus pyogenes antitoxinum (hom./anthr.)D9
(H)Iod Lösung, alkoholischHilfsstoff
(H)ThymolHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
(H)ZuckersirupHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Art der Anwendung



  • Lösung zum Sprühen in die Ellenbeuge und anschließend einreiben mit dem Daumenballen
  • die Flasche beim Sprühen senkrecht halten
  • vor der ersten Anwendung Sprühmechanismus betätigen bis zum Austritt eines feinen Nebels
  • der Abstand zwischen Sprühkopf und Haut sollte ca. 5 cm betragen
  • bei Verordnung verschiedener Einreibungen diese nicht miteinander vermischen, sondern in Abständen von 2 Stunden oder im täglichen Wechsel einreiben

Dosierung



Basiseinheit: 10 ml Mischung enthalten Antigene und Antitoxine aus Mycobacterium tuberculosis typus bovinus, Mycobacterium tuberculosis typus brevis, Streptococcus pyogenes, zu gleichen Teilen, gemeinsam potenziert auf Dil. D9

  • Rheuma, Gicht, Ischias, Neuralgien
    • Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
      • 5-10 Sprühstösse 3mal / Tag, bei starken Schmerzen auch öfter
      • Bei höherer Dosierung Lösung in kleineren Portionen nacheinander aufsprühen und einreiben
    • Kinder bis 12 Jahre
      • aufsteigend bis zur Hälfte der Erwachsenendosis
    • Säuglinge
      • 1 Sprühstoss / Einreibung
    • Behandlungsdauer: entsprechend den Vorgaben des Arztes bzw. bis zur Besserung der Beschwerden
      ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit anwenden
      Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die der ärztlichen Abklärung bedürfen

Indikation



  • Die Anwendungsgebiete entsprechen den homöopathischen Arzneimittelbildern
    • Rheuma, Gicht, Ischias, Neuralgien

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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