Hersteller | Spenglersan GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 10,6 € |
Menge | 10 ml |
Darreichung (DAR) | EIN |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Streptococcus lanceolatus antitoxinum (hom./anthr.) | D9 | |||
(H) | Iod Lösung, alkoholisch | Hilfsstoff | ||
(H) | Thymol | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
(H) | Zuckersirup | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Lösung zum Sprühen in die Ellenbeuge und anschließend einreiben mit dem Daumenballen
- die Flasche beim Sprühen senkrecht halten
- vor der ersten Anwendung Sprühmechanismus betätigen bis zum Austritt eines feinen Nebels
- der Abstand zwischen Spruehkopf und Haut sollte ca. 5 cm betragen
- bei Verordnung verschiedener Einreibungen diese nicht miteinander vermischen, sondern in Abständen von 2 Stunden oder im täglichen Wechsel einreiben
Dosierung
Basiseinheit: 10 ml Mischung enthalten Antigene und Antitoxine aus Staphylococcus aureus, Streptococcus lanceolatus, Diplococcus pneumoniae, zu gleichen Teilen, gemeinsam potenziert auf Dil. D9
- Kreislaufstörungen, venöse Erkrankungen, Koliken, allergische Leiden wie Heuschnupfen, Asthma usw.
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
- 5-10 Sprühstösse 3mal / Tag
- Dosisteigerung: bei schweren Fällen 5 Sprühstösse 1mal / Tag, dann Dosissteigern
d.h. in kleineren Portionen nacheinander aufsprühen und einreiben
- Kinder bis 12 Jahre
- aufsteigend bis zur Hälfte der Erwachsenendosis
- Säuglinge
- 1Sprühstoss/ Einreibung
- Behandlungsdauer: entsprechend den Vorgaben des Arztes bzw. bis zur Besserung der Beschwerden
bei Heuschnupfen sollte das Arzneimittel über die ganze Sasion angewendet werden
ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit anwenden
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
Indikation
- Die Anwendungsgebiete entsprechen den homöopathischen Arzneimittelbildern
- Kreislaufstörungen, venöse Erkrankungen, Koliken, allergische Leiden wie Heuschnupfen, Asthma usw.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.