Hersteller | Spenglersan GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 35,33 € |
Menge | 50 ml |
Darreichung (DAR) | EIN |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Mycobacterium tuberculosis typus brevis antitoxinum (hom./anthr.) | D9 | |||
(H) | Iod Lösung, alkoholisch | Hilfsstoff | ||
(H) | Thymol | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
(H) | Zuckersirup | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Lösung zum Sprühen in die Ellenbeuge und anschließend einreiben mit dem Daumenballen
- die Flasche beim Sprühen senkrecht halten
- vor der ersten Anwendung Sprühmechanismus betätigen bis zum Austritt eines feinen Nebels
- der Abstand zwischen Spruehkopf und Haut sollte ca. 5 cm betragen
- bei Verordnung verschiedener Einreibungen diese nicht miteinander vermischen, sondern in Abständen von 2 Stunden oder im täglichen Wechsel einreiben
Dosierung
Basiseinheit: 10 ml Mischung enthalten Antigene und Antitoxine aus Mycobacterium tuberculosis typus bovinus, Mycobacterium tuberculosis typus brevis, zu gleichen Teilen, gemeinsam potenziert auf Dil. D9
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
- 5-10 Tropfen 3mal / Tag
- Dosissteigerung bei schweren Fällen: initial: 5 Tropfen 1mal / Tag, Dosis steigern
- in kleineren Portionen nacheinander aufsprühen und einreiben
- Behandlungsdauer
- entsprechend den Vorgaben des Arztes bzw. bis zur Besserung der Beschwerden
- bei hohem Blutdruck : mindestens 3 Monate
- nicht über längere Zeit ohne ärztlichen Rat
- bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die der ärztlichen Abklärung bedürfen
- Kinder bis 12 Jahren
- aufsteigend bis zur Hälfte der Erwachsenendosis
- Säuglinge
- 1 Sprühststoss / Einreibung
Indikation
- Die Anwendungsgebiete entsprechen den homöopathischen Arzneimittelbildern
- Hoher Blutdruck
- Herzerkrankungen
- vorzeitige Altersbeschwerden
- bei Druesen- und Stoffwechselstörungen
- Arteriosklerose
- Nervenkrankheiten
- Parodontose
- Prostataerkrankungen
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.