Solaguttae Bal Hop Einschl (40 St)

Hersteller Dr.Poehlmann & Co. GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis Keine Angabe
Menge 40 St
Darreichung (DAR) DRA
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Hopfenzapfen Trockenextrakt, (4-8:1), Auszugsmittel: Ethanol 40% (V/V)68mg
(H)Arabisches GummiHilfsstoff
(H)Calcium carbonatHilfsstoff
(H)Carboxymethylstärke, Natriumsalz Typ AHilfsstoff
(H)Cellulose PulverHilfsstoff
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)DextrinHilfsstoff
(H)Eudragit E 100Hilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)MontanglycolwachsHilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)Stärke acetatHilfsstoff
(H)StearinsäureHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)TragantHilfsstoff
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe0.02BE
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • überzogene Tabletten mit etwas Flüssigkeit (1 Glas Trinkwasser) unzerkaut einnehmen

Dosierung



  • Nervös bedingte Einschlafstörungen
    • Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
      • 1 Tablette 0,5 - 1 h vor dem Schlafengehen
      • falls notwendig, zusätzlich 1 Tablette berteis früher im Verlauf des Abends
  • Unruhezustände
    • Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
      • 1 Tablette bis zu 3 mal / Tag
  • Behandlungsdauer
    • Anwendungsdauer prinzipiell nicht begrenzt
    • Anhalten der Beschwerden über 2 Wochen oder bei Verschlimmerung: Rücksprache mit einem Arzt

Indikation



  • Nervös bedingte Einschlafstörungen und Unruhezustände

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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