Sinupas (20 ml)

Hersteller Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 9,43 €
Menge 20 ml
Darreichung (DAR) TRO
Norm N1

Medikamente Prospekt

Stibium sulfuratum aurantiacum (hom./anthr.)D8100mg
(H)EthanolHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Art der Anwendung



  • Tropfen zum Einnehmen
  • bei länger anhaltenden Beschwerden, bei Atemnot, bei Fieber oder bei eitrigem oder blutigem Auswurf sollte ein Arzt aufgesucht werden
  • Die Mischung bei Kindern mit Wasser verdünnt anwenden

Dosierung



  • Entzündungen der Nasennebenhöhlen
    • bei akuten Zuständen
      • Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
        • 5 Tropfen alle 30-60 Min.
        • Maximaldosis: 5 Tropfen 6mal / Tag
      • Kinder 6-12 Jahre
        • nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis
      • Kleinkinder 1-6 Jahre
        • nicht mehr als die Hälfte der Erwachsenendosis
      • Säuglinge < 1 Jahr
        • nach Rücksprache mit dem Arzt nicht mehr als ein Drittel der Erwachsenendosis
      • Behandlungsdauer: Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren
    • bei chronischen Verlaufsformen
      • 5 Tropfen 1-3mal / Tag
      • Behandlungsdauer: maximal 1 Woche ohne Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenden Therapeuten
        über längere Zeit nur nach ärztlicher Rücksprache

Indikation



  • Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab
    • Zur unterstützenden Behandlung bei Entzündungen der Nasennebenhöhlen, insbesondere in Verbindung mit Bronchitis

Enthält 0,5-3,0 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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