Hersteller | Dr. Gustav Klein GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 18,42 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | TAB |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Mercurius solubilis Hahnemanni (hom./anthr.) | D6 | 130 | mg | |
(H) | Lactose 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut)
- Nierenfunktionsstörungen
- Säuglinge und Kleinkinder
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Art der Anwendung
- Tabletten im Munde zergehen lassen
Dosierung
- Anwendungsgebiete entsprechend dem homöopathischen Arzneibild
- akute Zustände
- 1 Tablette alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12mal / Tag
- nach Abklingen der akuten Beschwerden
- 1 Tablette 1-3mal / Tag
- Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht länger als 1 Woche
- akute Zustände
Indikation
- Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab
- Nasennebenhöhlenentzündungen
- Nasennebenhöhlenentzündungen
Nebenwirkungen
- häufig: größer bzw. gleich 1/100 bis kleiner 1/10
- allergische Reaktionen (wegen des Bestandteils Quecksilber)
- ohne Häufigkeitsangabe
- Übermäßiger Speichelflu+AN8
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Bei länger anhaltenden Beschwerden, bei starken Kopfschmerzen, bei Fieber oder eitrigem Auswurf sollte ein Arzt aufgesucht werden
- Bei Vorliegen übermäßigen Speichelflusses zwischen den einzelnen Gaben des Arzneimittels: Mittel absetzen
- Erstverschlimmerung
- Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern
- In diesem Fall Arzneimittel absetzen und Arzt aufsuchen
Kontraindikation (relativ)
- Kinder zwischen 6 und 12 Jahren
Schwangerschaftshinweise
- kontraindiziert in der Schwangerschaft
Stillzeithinweise
- kontraindiziert in der Stillzeit
Keine Anwendung in der Schwangerschaft.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Keine Anwendung während der Stillzeit.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.