Sennesblaetter (30 g)

Hersteller Bombastus-Werke AG
Wirkstoff Sennesblätter
Wirkstoff Menge 100000 mg
ATC Code A06AB06
Preis 3,54 €
Menge 30 g
Darreichung (DAR) TEE
Norm Keine Angabe
Sennesblaetter (30 g)

Medikamente Prospekt

Sennesblätter100g
[Basiseinheit = 100 Gramm]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit (Allergie) gegen Sennesblätter
  • Ileus
  • akut-entzündliche Erkrankungen des Darmes, wie z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Appendizitis
  • abdominale Schmerzen unbekannter Ursache
  • schwere Dehydratation mit Wasser- und Elektrolytverlusten
  • Kinder unter 10 Jahren
  • Schwangerschaft und Stillzeit

Art der Anwendung



  • Zum Trinken nach Bereitung eines Teeaufgusses. Der Teeaufguss soll abends vor dem Schlafengehen getrunken werden.

Dosierung



  • Die maximale tägliche Aufnahme darf nicht mehr als 30 mg Hydroxyanthracenderivate betragen.
  • Diese Dosierung wird mit 2-mal täglich einer Tasse eines Teeaufgusses aus je 0,75 g Sennesblättern erreicht.
  • Die individuell richtige Dosierung ist diejenige, die erforderlich ist, um einen weich geformten Stuhl zu erhalten. Dazu kann gegebenenfalls 1 Tasse Teeaufguss bereits ausreichen.
  • Dauer der Anwendung
    • Stimulierende Abführmittel dürfen ohne ärztlichen Rat nicht über einen längeren Zeitraum (mehr als 1 - 2 Wochen) eingenommen werden.

Indikation



  • Zur kurzfristigen Anwendung bei Obstipation.

Nebenwirkungen



  • In Einzelfällen krampfartige Magen-Darm-Beschwerden, insbesondere bei Patienten mit Colon irritabile. In diesen Fällen ist eine Dosisreduktion erforderlich.
  • Gelb- oder Rotbraunverfärbung des Harns (pH-abhängig) durch Metaboliten. Diese Verfärbung ist nicht klinisch signifikant.
  • Bei chronischem Gebrauch/Missbrauch:
    • Elektrolytverluste, insbesondere von Kalium. Der Kaliumverlust kann zu Störungen der Herzfunktion und zu Muskelschwäche führen, insbesondere bei gleichzeitiger Einnahme von Herzglykosiden, Saluretika und Nebennierenrindensteroiden.
    • Albuminurie und Hämaturie.
    • Pigmenteinlagerung in die Darmschleimhaut (Pseudomelanosis coli). Diese ist harmlos und bildet sich nach Absetzen der Droge normalerweise zurück.

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
    • Eine über die kurzdauernde Anwendung hinausgehende Einnahme stimulierender Abführmittel kann zu einer Verstärkung der Darmträgheit führen.
    • Zubereitungen aus Sennesblättern sollten nur dann eingesetzt werden, wenn die Verstopfung durch eine Ernährungsumstellung oder durch Quellstoffpräparate nicht zu beheben ist.
    • Hinweis: Bei inkontinenten Erwachsenen sollte beim Trinken von Teeaufgüssen aus Sennesblättern ein längerer Hautkontakt mit dem Kot durch Wechseln der Vorlage vermieden werden.
  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
    • Bei chronischem Gebrauch oder Missbrauch ist durch Kaliummangel eine Verstärkung der Wirkung von Herzglykosiden sowie eine Beeinflussung der Wirkung von Antiarrhythmika möglich.
    • Kaliumverluste können durch Kombination mit Saluretika, Nebennierenrindensteroiden und S+APwA3w-holzwurzel verstärkt werden.
  • Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
    • Es wurden keine Studien zu den Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen durchgeführt.
  • Überdosierung
    • Symptome der Intoxikation:
      • Durchfall mit übermäßigen Wasser- und Elektrolytverlusten (insbesondere Kaliumverluste).
    • Notfallmaßnahmen:
      • Elektrolyt- und flüssigkeitsbilanzierende Maßnahmen.

Kontraindikation (relativ)



keine Informationen vorhanden

Schwangerschaftshinweise



  • SennesblätterArgA8-/sup> darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

Stillzeithinweise



  • SennesblätterArgA8-/sup> darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mucoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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