Rulofer N (100 St)

Hersteller LOMAPHARM GmbH
Wirkstoff Eisen (II) Ion
Wirkstoff Menge 50 mg
ATC Code B03AA02
Preis 16,24 €
Menge 100 St
Darreichung (DAR) FTA
Norm N3
Rulofer N (100 St)

Medikamente Prospekt

Fumarsäure104-111.83 (107.92)mg
(H)Dimeticon 350Hilfsstoff
(H)Eisen (II) oxidHilfsstoff
(H)Eudragit E 100Hilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Macrogol 4000Hilfsstoff
(H)Macrogol 6000Hilfsstoff
(H)MaisstärkeHilfsstoff
(H)Natrium dodecylsulfatHilfsstoff
(H)Polysorbat 80Hilfsstoff
(H)Povidon K25Hilfsstoff
(H)SorbinsäureKonservierungsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Eisen(II)fumarat - peroral

  • Überempfindlichkeit gegenüber Eisen(II)-fumarat
  • Eisenverwertungsstörungen
    • sideroachrestischen Anämie
    • Bleianämie
    • Thalassämie
  • Eisenkumulation
    • Hämochromatose
    • chronische Hämolyse
  • Anämien, die nicht auf einem Eisenmangel beruhen, z.B.
    • hämolytische Anämien
    • Infekt- und Tumoranämien (sofern nicht gleichzeitig ein Eisenmangel besteht)
  • schweren Leber- und Nierenerkrankungen
  • Hinweis
    • Nutzen-Risiko-Abwägung vor der Anwendung bei Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes, wie
      • Magenschleimhautentzündung
      • Magen- und Darmgeschwüre
      • entzündliche Darmerkrankungen, z.B.
        • Colitis ulzerosa
        • M. Crohn

Art der Anwendung



  • Einnahme der Filmtabletten morgens nüchtern bzw. jeweils 1 Stunde vor den Mahlzeiten mit ausreichend Flüssigkeit (Verhinderung möglicher Schädigungen der Schleimhaut durch stecken gebliebene Tabletten)

Dosierung



  • Behandlung von Eisenmangelzuständen
    • individuell dosieren, abhängig vom Stadium des Eisenmangels
    • 1 Filmtablette 2 - 4mal / Tag
    • initiale Dosiserhöhung, je nach Hb-Wert: 2 Filmtabletten 3 - 4mal / Tag
    • Kinder (+ACY-gt+ADsAPQ- 12 Jahre)
      • 1 Filmtablette 1 - 2mal / Tag

Indikation



  • Behandlung von Eisenmangelzuständen

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Eisen(II)fumarat - peroral

  • Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • Verringerter Appetit
  • Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
    • häufig: größer bzw. gleich 1/100 bis kleiner 1/10
      • Dunkelfärbung des Stuhles (unbedenklich)
    • gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
      • Gastrointestinale Störungen
      • Obstipation
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • Abdominalschmerzen
      • Oberbauchschmerzen
      • Diarrhöe
      • Dyspepsie
      • Übelkeit
      • Erbrechen
      • Zungenverfärbungen
      • Zahnverfärbungen
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Magen-Darm-Blutungen bis hin zur Perforation (bei hohen Dosen)
  • Erkankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • allergische Dermatitis
      • Rötung
      • Urtikaria
      • Pruritus
  • Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochenerkrankungen
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • Verschlechterung eines Gelenkrheumatismus

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Eisen(II)fumarat - peroral

  • Kinder < 12 Jahren
    • Einzeldosierung an das Körpergewicht anpassen
    • besser dosierbares Eisenpräparat, z. B. in Form einer Lösung oder eines Sirups auswählen
  • Eisenüberdosierung
    • besondere Vorsicht geboten, falls diätetische oder andere Eisensalz-Ergänzungen verwendet werden
  • Magen-Darm-Trakt
    • Bei vorbestehenden Entzündungen oder Geschwüren der Magen-Darmschleimhaut
      • Nutzen der Behandlung sorgfältig gegen das Risiko einer Verschlimmerung der Magen-
        Darmerkrankungen abwägen
    • Wie bei allen oralen Eisenpräparaten kann während der Behandlung eine Dunkelfärbung des Stuhles auftreten
      • diese ist unbedenklich

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Eisen(II)fumarat - peroral

siehe Therapiehinweise


Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Eisen(II)fumarat - peroral

  • Behandlung mit Eisen(II)-fumarat sollte nur nach einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen und in höheren
    Dosierung nicht über einen längeren Zeitraum verordnet werden
  • keine kontrollierten Studien zu einer Anwendung von Eisen(II)-fumarat in der Schwangerschaft vorliegend
  • Berichte über unerwünschte Wirkungen nach Einnahme oraler Eisenpräparate in therapeutischen Dosierungen zur Behandlung von Anämien in der Schwangerschaft sind bisher nicht bekannt
  • Schädigungen des Feten und Aborte wurden bei Eisenintoxikationen beobachtet
  • Tierexperimentelle Studien
    • Eisenpräparate sind nur unzureichend auf reproduktionstoxische Eigenschaften geprüft

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Eisen(II)fumarat - peroral

  • Eisen(II)-fumarat sollte in der Stillzeit nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung verordnet werden

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Eisen-(II)-Verbindungen nur zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanämie. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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