Hersteller | Rowa Wagner GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | A05C |
Preis | 13,4 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | WKA |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Levomenthol | 32 | mg | ||
(H) | Chlorophyllin Kupfer Komplex, Natriumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Ethyl 4-hydroxybenzoat, Natriumsalz | Konservierungsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Glycerol 85+ACU | Hilfsstoff | ||
(H) | Olivenöl, nativ | Hilfsstoff | ||
(H) | Propyl 4-hydroxybenzoat, Natriumsalz | Konservierungsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- magensaftresistente Weichkapseln zum Einnehmen
- Einnahme eine halbe Stunde vor den Mahlzeiten
Dosierung
- Gallenbeschwerden
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahren
- 1 Weichkapsel 3-4 mal / Tag
- Behandlungsdauer: maximal 1 Woche, bei längeranhaltenden oder periodisch wiederkehrenden Beschwerden, sollte ein Arzt aufgesucht werden
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahren
Indikation
- Traditionell angewendet zur Besserung des Befindens bei Gallenbeschwerden
Enthält Parahydroxybenzoesäure/deren Ester Parabene (Alkyl-p-hydroxybenzoate) als Konservierungsmittel. Kann bei oraler, parenteraler, bronchopulmonaler und lokaler Applikation Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.