Ringer Lactat Hartm Ecof P (1000 ml)

Hersteller B. Braun Melsungen AG
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code B05BB01
Preis 12,2 €
Menge 1000 ml
Darreichung (DAR) INF
Norm N1
Ringer Lactat Hartm Ecof P (1000 ml)

Medikamente Prospekt

Chlorid Ion102.69mmol
(H)Wasser, für InjektionszweckeHilfsstoff
[Basiseinheit = 1000 Milliliter]

Art der Anwendung



  • Lösung zur intravenösen Anwendung
  • Verwendung nur, wenn das Behältnis unverletzt und die Lösung klar ist
  • Überdosierung
    • Überwässerung mit erhöhtem Hautturgor
    • Venenstauung
    • Entwicklung von +ANY-demen u.U. auch eines Lungenödems
    • Entgleisungen des Elektrolythaushalts und des Säure-Basen-Haushalts sowie Hyperosmolarität
    • Therapie
      • Infusionsstop
      • Gabe von Diuretika unter ständiger Kontrolle des Elektrolythaushalts
      • Korrektur der Elektrolytstörungen und der Störungen des Säure-Basen-Haushalts

Dosierung



Basiseinheit: 1000 ml Infusionslösung enthalten ca.: Natriumchlorid 6,00 g, Kaliumchlorid 0,40 g, Calciumchlorid 2-Wasser 0,27 g, Natriumlactat-Lösung 6,10 g (entsprechend 3,05 g Natriumlactat)

  • Infusion
    • Dosierung: je nach dem Flüssigkeits- und Elektrolytbedarf
    • maximale Tagesdosis: 40 ml / kg KG / Tag
    • maximale Infusionsgeschwindigkeit: je nach klinischen Zustand des Patienten
      5 ml / kg KG / Stunde
    • maximale Tropfgeschwindigkeit: je nach klinischen Zustand des Patienten
      ca. 1,7 Tropfen / kg KG / Minute

Indikation



  • Flüssigkeits- und Elektrolytersatz bei ausgeglichenem Säuren-Basen-Haushalt sowie bei leichter Azidose
  • Kurzfristiger intravasaler Volumenersatz
  • Isotone Dehydratation
  • Hypotone Dehydratation
  • Trägerlösung fuer kompatible Elektrolytkonzentrate und Medikamente

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Arzneistofffreie Injektions/Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen sowie parenterale Osmodiuretika (Mannitol, Sorbitol) bei Hirnödem. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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