Hersteller | Dr. Loges + Co. GmbH |
Wirkstoff | Rosenwurzwurzel -wurzelstock Trockenextrakt (15 |
Wirkstoff Menge | 200 mg |
ATC Code | A13A |
Preis | 27,25 € |
Menge | 60 St |
Darreichung (DAR) | FTA |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Rosenwurzwurzel, -wurzelstock Trockenextrakt, (1,5-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 70% (V/V) | 200 | mg | ||
(H) | Cellulose, mikrokristallin | Hilfsstoff | ||
(H) | Croscarmellose, Natriumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen (III) oxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Glycerol 85+ACU | Hilfsstoff | ||
(H) | Hypromellose | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat (Ph. Eur.) [pflanzlich] | Hilfsstoff | ||
(H) | Maisstärke | Hilfsstoff | ||
(H) | Maltodextrin | Hilfsstoff | ||
(H) | Riboflavin | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Einnahme der Tabletten morgens und mittags mit ausreichend Flüssigkeit
Dosierung
- traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur vorübergehenden Linderung von Stress-Symptomen wie Müdigkeits- und Schwächegefühl bei Erwachsenen >/= 18 Jahre
- 1 Filmtablette (200 mg Trockenextrakt aus Rosenwurz-Wurzeln und Wurzelstock ( 1,5 - 5 : 1)) 2mal / Tag
- Anwendungsdauer
- bei Beschwerden die unter der Anwendung > 2 Wochen anhalten: Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person um Rat fragen
- Kinder und Jugendliche < 18 Jahre
- Anwendung nicht empfohlen (keine ausreichenden Daten zur Sicherheit)
- eingeschränkte Leber- oder Nierenfunktion
- Anwendung nicht empfohlen (unzureichende Erfahrungen)
Indikation
- traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur vorübergehenden Linderung von Stress-Symptomen wie Müdigkeits- und Schwächegefühl bei Erwachsenen >/= 18 Jahre
- traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Erfahrung für das Anwendungsgebiet registriert ist
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Roborantien, Tonika und appetitanregende Mittel Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.