Phlebodril Venenkap Hartka (100 St)

Hersteller Pierre Fabre Pharma GmbH
Wirkstoff Mäusedornwurzelstock Trockenextrakt (45-65:1)
Wirkstoff Menge 150 mg
ATC Code C05CX
Preis 30,52 €
Menge 100 St
Darreichung (DAR) KAP
Norm Keine Angabe
Phlebodril Venenkap Hartka (100 St)

Medikamente Prospekt

Mäusedornwurzelstock Trockenextrakt, (4,5-6,5:1), Auszugsmittel: Wasser150mg
(H)Carmellose, CalciumsalzHilfsstoff
(H)Eisen (III) hydroxid oxidHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • zum Einnehmen

Haltbarkeit

  • nach Anbruch: 1 Monat

Dosierung



  • Linderung von Symptomen bei leichten venösen Durchblutungsstörungen und symptomatische Linderung von Jucken und Brennen bei Hämorrhoiden
    • Erwachsene und ältere Menschen
      • 1 Hartkapsel 2 - 3mal / Tag
      • Behandlungsdauer: wenn Symptome > 2 Wochen während Anwendung des Arzneimittels andauern, Arzt oder Apotheker konsultieren
    • Kinder und Jugendliche
      • keine entsprechende Indikation vorhanden

Indikation



Traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für die Anwendungsgebiete registriert ist

  • zur Linderung von Symptomen bei leichten venösen Durchblutungsstörungen wie z.B. leichte Schmerzen und Schweregefühl in den Beinen
  • zur symptomatischen Linderung von Jucken und Brennen bei Hämorrhoiden

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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