Hersteller | Pierre Fabre Pharma GmbH |
Wirkstoff | Mäusedornwurzelstock Trockenextrakt (45-65:1) |
Wirkstoff Menge | 150 mg |
ATC Code | C05CX |
Preis | 30,52 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | KAP |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Mäusedornwurzelstock Trockenextrakt, (4,5-6,5:1), Auszugsmittel: Wasser | 150 | mg | ||
(H) | Carmellose, Calciumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen (III) hydroxid oxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- zum Einnehmen
Haltbarkeit
- nach Anbruch: 1 Monat
Dosierung
- Linderung von Symptomen bei leichten venösen Durchblutungsstörungen und symptomatische Linderung von Jucken und Brennen bei Hämorrhoiden
- Erwachsene und ältere Menschen
- 1 Hartkapsel 2 - 3mal / Tag
- Behandlungsdauer: wenn Symptome > 2 Wochen während Anwendung des Arzneimittels andauern, Arzt oder Apotheker konsultieren
- Kinder und Jugendliche
- keine entsprechende Indikation vorhanden
- Erwachsene und ältere Menschen
Indikation
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für die Anwendungsgebiete registriert ist
- zur Linderung von Symptomen bei leichten venösen Durchblutungsstörungen wie z.B. leichte Schmerzen und Schweregefühl in den Beinen
- zur symptomatischen Linderung von Jucken und Brennen bei Hämorrhoiden
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.
Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.